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8 (1830) O bis Q
Entstehung
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Object

geheimen Obertribunal noch so viel andre Obergerichte in seinem Sprengel beste-hen, welche in dritter Instanz zu erkennen haben, z. B. der zweite Senat derOberlandesgerichte zu Königsberg, Marienwerder, Stettin, Breslau, Glogau,Ratibor, in Sachen, welche in erster Instanz bei den Untcrgerichten ihres Spren-gcls anhängig gemacht worden sind, sowie denn auch die Revisionen von einemOberlandesgerichte an das andre gewiesen sind, hat das geheime Obertribunal fürdie Fortbildung und Einheit der Jurisprudenz niemals diejenigen Wirkungen Her-vorbringen können, welche andre oberste Gerichte, z. B. das pariser Parlament,der Cafsationshof, das Neichskammergcricht, die Rota Romana u. a., gehabt ha-ben. Diesen Einfluß hat vielmehr das Justizministerium bisher ausgcübt, indemes auf Anfragen der Gerichte zweifelhafte Rechtssähe entschied, unrichtige Ansich-ten der Gerichte, welche gelegentlich zu seiner Kenntniß kamen, berichtigte, und dieLücken in den Gesetzen theils nach Analogien ergänzte, theils ihre Ergänzung imWege der Gesetzgebung veranlaßte. Das Obcrtribunal bestand im 1.1824 auSeinem Präsidenten (mit Ministersrang) und 20 Rächen, welche aus den ausge-zeichnetsten Mitgliedern der Obergcrichte aller Provinzen ausgewählt werden.Neben ihm besteht für die Justizverwaltung des Großherzogthums Niederrhein der1819 errichtete Revisions-und Cafsationshof zu Berlin (s. Appell ationsge-rich te), und für das Grvßherz. Posen ein Oberappellationsgericht von einem Prä-sidenten und 8 Rächen zu Posen. Auch Gchwcdisch-Pommcrn hat zur Zeit nochseine alte Justizverfassung, ein Hofgericht von 5 Mitgliedern und ein Oberapprlla-tionsgericht von einem Präsidenten und 3 Rathen, beide zu Greifswald. 37.

Object, Gegenstand, ist entgegengesetzt dem Subject, d. i. einem Wesen,welches sich den Gegenstand vorstcllen, ihn erkennen kann. Es versieht sich, daßjedes Subject in andrer Beziehung auch Object sein kann, der Worstellende, Er-kennende, Betrachtende wird selbst das Vcrgcstellte, Erkannte, Betrachtete. Ja,jedes menschliche Subject kann sich selbst zum Objecte seines Bocstellcns und Ec-kcnnens machen. Objectiv ist demnach gegenständlich, in Beziehung auf Ge-genstand gedacht, und steht entgegen dem Subjektiven, d. i. Persönlichen oder demSubject Angehörigen. Objektivität, Gegenständlichkeit (in der Philosophieauch das Dasein der Dinge außer uns), ist entgegengesetzt der Subjektivität oderPersönlichkeit. Ob eine Erkenntniß oder eine Darstellung objectiv oder nur sub-jektiv sei, macht einen bedeutenden Unterschied. Im ersten Fall ist sie der wahrenBeschaffenheit des Gegenstandes gemäß, im zweiten nur der Vorstellung, die sichirgend Einer davon gemacht hat, wobei die Frage nach der Richtigkeit und Wahr-heit der Vorstellung immer erst zu entscheiden ist. Übrigens hat Das, was allenvernünftigen Subjecten als das Richtige und Wahre erscheint, den Werth des Ob-jektiven, und objective Wahrheit hat eine Erkenntniß, deren zureichende Gründe vorder Vernunft jedes richtig denkenden Menschen bestehen. Das Kennzeichen dieserobjectiven Wahrheit setzten Einige in die logische Nothwendigkeit unserer Vorstel-lung und deren Übereinstimmung, Andre in eine Nöthigung des Bewußtseins,etwas Gegenständliches außer uns wahrzunehmcn, noch Andre fanden es in derArt, wie jede Vorstellung in der Idee des Absoluten, als dem Grunde aller Wahr-heit, enthalten sei. Die neuere Ästhetik fodert in den Darstellungen der schönenKunst ebenfalls Objektivität, als Dasjenige, worauf sich auch der Styl bezieht; da-hingegen Subjektivität des Kunstwerkes die Eigenschaft ist, die auf persön-licher Auffassung und Individualität beruht und aus bloßer Manier entsteht, dortalso etwas allgemein Wahres, Nothwendiges, hier nur ein bedingt Wahres undZufälliges. Die Objektivität allein bewirkt eine wahre Darstellung, die Subjek-tivität eine bloße Vorstellung; jene gibt Bild, Gestalt und Anschaulichkeit undist daher der Plastik verwandt; diese ist zerflossener, dunkel, und gleicht mehr demEindrücke der Musik. Aber selbst im Musikalischen soll Objektivität sein, Mithin