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2 (1830) Bo bis C
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Oaeket (I^ettrss cle)

Farbe in gelbe und zuletzt in röthliche; unter dieser ober» Fruchtrinde hat siedicke gelbe und im Innersten eine weiße zarte. In solcher liegen 5 Reihen W««-bohnen, jede zu 6 8 Bohnen, von Mandelgröße, nur daß sie dicker sind; ein fa-seriges Fleisch verbindet die einzelnen Bohnen mit einander; jede Bohne hat cheharte, braune, glanzende Schale und einen leicht zerreiblichen violetten Kern. DieFrucht ist saftig, hat einen angenehmen, säuerlichen, erfrischenden Geschmacklichist dagegen der ölreiche Kern. Die Amerikaner lehrten den Spaniern die Eh,,,-ladebereitung aus Cacao, Zucker, Vanille oder peruvianifchem Balsam. Die In-dianer benutzen noch jetzt die Schale zu Gefäßen, die Blätter zum Korbgesiecht,oder zum Decken der Häuser. Die Cacaobutter ist das seifige ausgepresi,E>l der Eacaobohnen. Man gewinnt diese Bohnen vom Ibeobrvms Os«»,ch,Ibeobroma bieolor.

6 sek 8 t (I-ettres (le), geheime Verhastsbcfehle, vermöge welcher von dmehemal. Königen von Frankreich und ihren Ministern Jedermann nach Belieb«,eingekerkert oder an einen gewissen Ort verwiesen werden konnte, ohne eine Urschdavon anzugeben. Die erste Anwendung derselben schreibt man dem unter d»Ministerium des Cardinals Richelieu so berüchtigten Capuciner, Pater Joseph- j«.Man hat jedoch sehr Unrecht, diese ehemals in Frankreich gewöhnliche Form kinizl.Befehle im Allgemeinen geheime Verhaftsbefehle zu nennen. Dies war»zu einem kleinen Theile ihre Bestimmung. Alle Ausfertigungen aus der koch.Staatskanzlei ergingen nämlich entweder offen, als l-ettres patentes, edenm-schloffen, als I-ettrea oIo8S8 oder de esebet. Jene wurden immer auf Pergammgeschrieben, der Name des Königs von einem Staatsminister unterschrieben,««Minister contrasignirt, nicht zusammengefaltet, sondern nur am untern Rande»gebogen und mit dem großen Staatssiegel bedruckt. Sie singen mit den Wort«»an: tou« presen« et ä venir 8alut !" und endigten mit dem viel besprach»

,,6ar tel est notre plaisir" , welches Nichts als das deutsche:Daran geschieh!unsere ernstliche Meinung u. unser Wille!" ist. In dieser Form wurden alle WichVerordnungen, Gnadenbriefe, Privilegien rc. ausgefertigt, aber alle mußten, >»»ihre Wirkung zu haben, vorerst von dem Parlament, in dessen Sprengel sie gehal-ten , einregistrirt sein. (Das Parlament hemmte daher oft durch Vorstellunze»die Wirkung dieser offenen Briefe.) Diese, die I-ettres vlvseo, wurden dagegi»auf Papier geschrieben, theils im Namen des Königs, welcher dabei in der erst» iPerson sprach und mit der Formel schloß :8ur ee je prie vieu, gu'il voiusitdsns 8» osinteot divine Asrds", und mit seinem Namen unterzeichnet, theils!»Auftrüg des Königs mit den Anfangsworten :De par le koi : ll e8t ordonne»"etv. , und von einem Minister unterschrieben. Sie wurden dann mit dem kleine»önigl. Siegel zugesiegelt, sodaß der Inhalt von Außen nicht zu sehen war. DaGebrauch dieser verschlossenen Briefe war sehr viel weiter als auf bloße Verhaft»»-gen ausgedehnt. Alle Befehle an Behörden und Individuen (z. B. gutachtlichj«berichten, sich an bestimmte Orte zu begeben, Verweisungen aus der Residenz ad»aus dem Lande) ergingen in dieser Form. Verhaftungsbefehle mußten oft in d«-selben gegeben werden, weil die Gerichte, und besonders die Polizei, sonst in dringea-den Fällen nicht hätten wirken können. Dem Polizeidirector (lüeutsnsnt gen-nlde la Police) von Paris wurden immer eine große Zahl im voraus zugestellt, »sie nach Bedürfen auszufüllen. Ohne sie hätte er gar kein Recht gehabt, verdäch-tige Menschen in Verhaft nehmen zu lassen. Häufig war auch die Verhaft»»!eine königl. Gnade, indem sie den Verhafteten dem strengem Verfahren der Gerichtentzog. Eine Vertheidigung derselben gegen die bekannten Schriften Linguett(Nömoir«8 8ur In Laotin«", Lond. 1783) und Mirabeau's (Des lettre»llkeavlret et de8 priaono d'etat" , 1782) hat Pfeffer in Schlözer'sStaats«»!»-gen" unternommen, aber mit aller seiner Gründlichkeit doch nicht den Bort«