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2 (1830) Bo bis C
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Cabochon

Cacaobaum

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Ministerium getrennt ist, so wird Derjenige, welcher im Cabinet den Vortrag hat,eigentlicher Minister, und zwar ohne alle öffentliche Verantwortlichkeit. Daher hateine solcbe Einrichtung oft Beschwerden der constituirten verantwortlichen Staats-behörden und selbst der Stande veranlaßt, und in neuern Zeiten hat man es mei-stens entweder von den Staatsgeschäften getrennt, oder den Vortrag im Cabinetmit dem Ministerium verbunden. In Ostreich z. B. besteht ein geheimes Cabinet,aus einem Direktor, 5 Secretairs und einigen Kanzlisten; in Frankreich eine6li»mbre et oabinet äu koi aus Secretairs, Bibliothekaren, Vorlesern, Kanz-listen und Künstlern. In Preußen haben nach den neuern Anordnungen derStaatskanzler, der Kriegsminister, der Generaladjutant und der Cabinetsrath denausschließlichen Vortrag im Cabinet. Cabinetsminister heißen daher auchin einigen Staaten diejenigen, welche den unmittelbaren Vortragen bei dem Sou-verain (auch sonst zuweilen die geheime Conferenz genannt) beiwohnen, da die übri-gen, welche nur an den Berathschlagungen der Minister Theil nehmen, Conferenz-minister genannt werden. In England bedeutet das Cabinet (Onbinet eounoil)einen engem Ausschuß des Ministeriums und der geheimen Räthe, zu welchem kei-ner von Amtswegen erscheint, sondern alle, auch die Minister, für jede Sitzungbesonders eingeladen werden müssen. In Frankreich ist das Oonseil <Iu vnbinetvermöge der Ordonnanz vom 19. April 1817 ein erweiterter Ministerialrath, zuwelchem außer allen Departementsministern (Mnistres »eorötaires ä'e'tat) noch4 nicht fungirende Staatsminister und 2 Staatsräthe gezogen werden. Ebensoverschieden ist daher auch die Bedeutung der Ausdrücke CabinetsschreibenundCabinetsbefehle. Jene werden gewöhnlich den Kanzleischreiben entgegen-gesetzt und ergehen im eignen Namen, oft auch mit eigner Handschrift des Sou-verains, ohne Contrasignatur eines Ministers, in der Form von Privatschreiben.Eine Art derselben sind die Cabinetsbefehle oder Cabinetsordres, welche gleich-falls mit eigenhändiger Unterschrift des Souverains erlassen werden, wenn sic nichtals Beschlüsse eines Cabinetsraths aus der Staatskanzlei ausgefertigt werden, wiedie berühmten englischen Cabinetsbefehle über die Schifffahrt der Neutralen vom16. Mai 1806, vom 7. Jan. und 11. Nov. 1807. Die berüchtigten Lsttre»lle vavbet im alten Frankreich gehörten auch, wenigstens zum Theil, zu den Ca-binetsbefehlen. Ausgeschlossen sind die Cabinetsbefehle in Ansehung der Staats-sachen in der constitutionnellen Monarchie durch die derselben wesentliche Bestim-mung, daß jede eigentliche Regierungshandlung unter der Verantwortlichkeit einesStaatsbeamten (welche durch die Contrasignatur der Minister ausgedrückt wird)geschehen müsse. Auch in Preußen gibt es Fälle, in welchen selbst den Befehlendes Souverains die rechtliche Wirkung gesetzlich abgesprochen ist. (Allgem. Landr.,Th. II, T. 1, §.10.) (Vgl. Continentalsystem und Geheimeraths-verordnungen.) Z?

Cabochon, ein Edelstein, besonders ein Rubin, der zwar schon geschliffen,aber noch nicht gehörig geformt ist.

Sabotage, die Fahrt an den Küsten von einem Hafen zum andern, beider man die hohe See vermeidet; auch die Kenntniß der Küsten, und der Handel,der an den Seeküsten getrieben wird. Cabotier, ein plattes Fahrzeug, dasan dm Küsten gebraucht wird, ein Küstenfahrer. Cabotiren, die Küstenbefahren oder Küstenhandel treiben.

Cacaobaum. Südamerika hat davon ganze Wälder. Die Nordame-nkaner benutzen diesen Baum gleichfalls. Seine höchste Höhe ist 50 Fuß. DerTtainm hat^ Fuß Diameter, sein Holz ist weiß und leicht, seine Rinde rauh und- ter gleichen denen des Kirschbaums. Die Frucht hat die Gestalt0 3 4 Zoll dick, oben zugespitzt, mit 10 hervorragenden

Ccken und vielen Warzen. Die jungeLrucht wechselt bis zur Reife die erste grüne