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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
174
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nach Weisung der lluncl >tion denen Ordens - Rechnun-gen in Zukunft von Löblicher Landschaft, oder vielmehrdu- ch ihre äepurirte Herrn OmmilLarien, lnspectoru,in der Art wie acl L angeführt wurde, die lintikcuti-or> er-heilet, und von dens lben geftrliget wird, welchenGesinnungen auch ene Löbliche Inspection einstimmigbengelretten ist. Hierauf traff es sodann den letzten xro-memoria Gegenstand, nemlichen

k4. wie hoch oder auf welche Summe sich dieVerwiUigung der Auslagen, oder Nach-lassung sowohl bey der Verwaltung alshu nach bey dein Rechnungs - Aufnahmohne an eine Löbliche Landschaft, oderhöchsten Ort zu referiren, und die Ver-willrgung einzuholen, erstrecken könne.

Die sämmtliche Herrn Ordens Mitglieder äußertenihre vereinten Meinungen über diese Frage in folgendenBeweggründen: Nachdeme

s.) die huncintion einen jeweiligen Herrn Lom-MLnäeur, oder nach denen vorgeschrtebenen Vorausse-tzungen dem nrclinj« die ^ciministration ohne

aller Beschränkung anvettrauece;

b. ) Der Intpection nicht allein die Besorgniß desVermögenestande^, sondern auch die ^ch'uftntiou derenjährl chen Rechnungen ausgetragen, wobey die ganzeWirthschaft-fübmng vorgelegt;

c. ) Jh en Herrn Inspektorn dabey ganz frey gege-ben ist, sowohl über die unbeträchtlichste, als auch wich,

tigst