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ftS vor Gericht bestättiget Habe, für welche Vorsorgevon Seite deren Herrn Ordens Mitglieder einhelligerDank erstattet wurde.
6. Ob es nochwendlg, daß die Herrn Rittersdie Rechnungen mit unterschreiben undRstillciren.
Sowohl von Seite der Löblichen Inspection, alsHerrn Oommsnäeur und Rittern wurde bekennet, daßes nicht wissend, und begreiflich seye, wie Sie letzte zuder Gewohnheit gekommen die Ordens Rechnungen xrokatilicstions nebst denen Herrn Inspectoribu8 zu un-terschreiben, da es nicht allein der b'unllstion klar ent-gegen laufe, Herr Lommsncieur als Rechnungsführer,und nicht als katilicans solche behörigen Orts nebst denVerwalter als Rechnungsverfasser unterzeichnen solle,auch sie Herrn Rittere sich in das Oeconomicum nichtzu mischen hatten, noch minder aber die Rechnungen mitzu ratisiciren zustünde.
In diesem Bewußtseyn bestättigten die gegenwärti-ge Herrn Ordens Mitglieder, ihren Vorführern in dieserGewohnheit jederzeit um so mehr mit Widerwillen gefol-gt zu seyn, als die Unterzeichnung der Ustiimation, ei-ner Re-knung zu ertheilen, wovon bishero Ihnen keineandere Einsicht als das Ablesen hörey bey der Aufnahmegestattet wäre, ohnehin etwas widersprechendes wäre,weilen die Unmöglichkeit eintritt, das Aecht oder Unächrte prüfen oder ausftellen zu können. Sie hielten daherodem Inüitut angemessener.und ordentlicher zu seyn, wenn
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