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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
182
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Erzbischof zu Salzburg, b,eZLt des heil. Apost. Stuhlszu Rom :c. rc., mein gnädigster Herr und Landesfürst rc.mich in den Ritterorden St. Rupetti gnädigst an - undausgenommen, ich Ihren hochfürstl. Gnadm und dessenLuocessoribug gehorsam und gewärtig seyn, derselbenund dieses hochlöbl. E-zstists frommen, Ehr und Nu-tzen fördern, Schaden wenden, oder da fern mir solchesnicht möglich wäre, wenigstens zeitlich warnen, abson-derlich aber bey Verlierung des löbl. Ordens und an-dern schweren Strafen keinen latentsten, oder Für-sten wider vorbemeltes Erzstift oder einen Herren Erz-bischöfen dienen, noch mit Rath und Thar an Handgehen wolle. Also helfe mir Gott und alle seineHeilige.

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Miscellen.

Gutachten eines Rechtsgelehrten: Ob der Or-den unter die geistlichen Stiftungen zuMen sey?

^^onnulls motivs, ex guibus verolimiles cc»n-secturse äeäuci possunt, guoä lunästio, seu Oo-nstio bonorum, et keäituum pro Oräine lVübtsri8. Kuperti inter csusss piss recenseri äebest.

I. Oräo die IVIilitaris ä l^ellillimo ssunästorsinssitutus est bonorem 8. Ruperti primi Lalis-burgenlmm Lpiscopi: cususmoäi Institutio scl bo-norem.