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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
175
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tigste Rechnung« Posten Ausstellungen macken zu könmn;

ä.) Line Löbliche Landschaft über die vorgelegte Be-denken, falls selbe im Ganzen, oder zum Theil von demOrdens Kapitl unerläutert bleiben, die Auslage zuüberspannt oder ganz unnökhig gemacht zu seyn, zu er»klaren befugt ist;

e.) Die an der Bewilligung theilnebmende zumRaramnästgen Ersah von denen laufenden Präebendenanhalten kann.

k.) Ern so beträchtlicher Nachlass oder Auslagenicht leicht sich ereignen dürfte, und

x.) Herr (lommnncleur und Ritters mit ihrenPräbenden, womit man so zu sagen, das Heft in Hän-den habe, bey allfällig zu machenden Ersaß sattsamBürgschaft geben, so müßte die Bestimmung einer Sum-ma, und solchartige Beschränkung der AZmirMl Mi-on , der Ehre eines Omwantleurs sehr abträglich undnachtheilig seyn. ^

Hierauf erwiederte eine Löbliche Inspektion, wie eskeineswegs das Absehen haben könne, der tZonneur desAömilMratoris zu nahe tretten zu wollen, wenn einsSumma festgesetzt würde, wie hoch sich die Bewilligungder Höchsten Auslagen erstrecken dürfe, sondern nur derMöglichkeit zwischen AtlmiiMrgtion und Inlpectiousich ereignen könnender Neckereyen Vorbeugen und fürbeyde Theile einen sichern Anhaltspunkt bestimmen zukönnen. Sie glaubten dahero, daß bey einer vorkom-menden Auslage, welche 150 fl. und darüber betreffe,Herr ^ommunäeur sich coinmunicsto Lonlilio mir

denen

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