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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
170
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vsto conlllro zu becathen, die verfertigte Rechnungvor Uebergab zur Aäjukirung ihnen Herrn Ritternvorzulegen, und von der geführten Wirthschast psrtezu geben; würden sodann die Anslagen im Ganzen,oder zum Tbeile einmüthig für nothwendig und ökono,misch getroffen zu seyn, erfanden werden, so wolltenselbe nicht ermangeln, ihre einstimmende Zufriedenheitml protiwcollum zu deklariren, welche E klärung sieallein verbinden könne, an der bewilligten Auslage Theilzu nehmen, und bey einer in der /^lljullirung erfolgen-den Ausstellung, sohin zu machen kommenden Ersatzmit der ^clmikration zur Hälfte zu haften, und dieEntschädigung denen Theilnehmern an der Bewilligungzur Last zu schreiben ist, außer deine aber denen jeweili-gen AZmirMratorn die Schadloshaltung des ihnenanvertraucen Fonds allein zuiället.

Ueber diese Maaßnehmungen zur Sicherheit desOrdensvermögens zeigten Herrn 1nspectore8 ihre völligeZufriedenheit, nur setzten sie die Aeuserung bey, wie sieder privaten Beyziehung der Herrn Rittern von der/^llminiftration in beschriebener Weise nichts entgegen,sondern vielmehr zu deren Belieben lassen wollten, wohlaber bärsten sie nicht zugeben, daß die Herrn Rittereförmliche protkocola oder proinernorien über ökono-mie Sachen führten, nachdeme diese Angelegenheiten,blos, wie schon gedacht worden, dem Herrn Lommun-6eur als Aiiministrawri zu besorgen obliegen.

Uebrigens Hielten sich Wohlseibe bevor, nicht alleinzu obbesagten Terminen, sondern zu jederzeit nach ihrem

Be-