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Hofrath bereits die behörige Incamination geschehen,und daß alldort von löblicher Landschaft das Fürworteingelegt worden, dem Orden durch Zuerkennung derKolbischen Verlassenschaft eine einstheilige Entschädigungzu verschaffen, waren Inlpectio et Lapitulum der ein-stimmigen Meinung dieser hohen Stelle abzuwarten,und sodann Seine Hochfürstlich Gnaden mit Bey-fügung gleicher Bitte in Unterthänigkeit zu referiren.
In Belang eines künftigen Anus - Rückstandesglaubten Herr Lommancleur und Ritter keine bessereVorbeugungsmittel, als jene vor schlagen zu können, wel-che dieselben in der Antwort vom ersten May aufgestellthaben, nämlichen, daß dem Ordensverwalter niemal,wie bishero geschehen, so große Kaffe - Reste in Händenbelassen, sondern derselbe verbunden seyn solle, zu Endeeines jeden Quartals über die monatliche Empfäng undAusgaben Lassa-lMlan^en abzugeben, nebst diesen ei-ne Aussige des Bedarfs auf das folgende Quartal, so-wohl an die Irsspection als AZmiiMration vorzule-gen , den darüber sich zeigenden Rest zur Lassa zu 6e-poniren und bey der Versammlung deren HH. Inspek-tor«, Lommanckeur und Rittern zur Rechnung« - ka-tiircation, die völlige Lassa-Ausweisung zu leisten.
Zu einem fernem B hilf wegen Schadloshalmngder Ordens-Kassa und zu besorgenden üblen Würth-schaft gaben die Herren Rittere eine weitere Massnah-me in deme an Händen, daß es einer jeweiligen Aä-miiMration frey stehen solle, wegen wichtiger» Wirth-schasts-Veranstaltungen und Auslagen sich mit ihnen pro
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