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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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er solche mit aller Strenge und Genauigkeit Reviclie-ren, und die in selber erfundenen Fehler oder Bemäng-lungen vormerken solle; vor welche Bemühung ein ge»höriges Rscompsns verabfolgen zu lassen, Sie sehrgerne zugeben werden, wobey es sodann zu beruhen hätte.

Die Vorlage der Rechnungen und von die-ser zu befolgende Ratification.

Laut des ersten Abschnitts lud wurde dieserPunkt als schon berichtiget angesehen, da Herrn In-sgectorsa sowohl als Herr Lommanäeur und Ritteres allda ausdrücklich der Runclation gemäß zu seyn er-klärt haben, daß nach vorgegangener Revision und^ch'nllirung die Ratification der jährlichen Ordens-Rechnungen nach Anweisung des Instituts bey dem klei-nem Ausschuß einer löbl. Landschaft zu erhollen, all-dort neben dem Rechnungsbefund, auch über den Ver-mögens-Stand des Ordens, von Inigections wegenReferat abzulegen sey.

v. Der von dein letztverstorbenen VerwalterRolb binterblieben, unausweichliche Rastsa - Rückstand, und wer sowohl bey die-sen als künftig dergleichen nicht verhoftsenden Fall die Ordens-llalla schadlos zuhalten habe, oder um Ersatz zu belangenseye.

Bey allseitiger Erinnerung, daß in Betreff desKolbischen Kassa- Rückstand bey einem hochfürstlichen

Hof-