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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
101
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8 . Dise Ritter khöntenauch zu denen OKIciss mi-lituribus, sonderlich aufdenen Grauiz - Schlössernapplicirt, nicht minder fürTruchsessen ausgenommenvnd gebraucht werden.

y. Wan ein Ritter wi-der verhoffen eine Vesstungvebergeben, seinen koüoauf einem Lommnnäoverlassen, oder sonsten wasschwares verbrechen würde,solle er ipso sacto des Or-dens priuirt seyn.

io. Sollte auch diserEdle Orden zu mehrerenMittlen undCröfftenkhom-men, ist alsdann der Nu-merus auf Zwölff zu ver-dopplen.

n. Wan ein Ritter insFeld gehet, ist er mit einempaar Cleppec, Sattl vndZeug oder darfür mit 100Thalern in paarem Geltzuversehen.

AZ 8 vum. Will mandie qualilicirte Ritter hiermit vnderthenigst recom-menäirt haben.

AZ ynum. Ist nichtszu erinneren, ausser dasman die Wort widerPflicht vnd Khriegs-arthbeyruckhen mechte.

AZ lomum. Khöndtenach gestalt der anwachsen»den Mittlen bis ein jederRitter vorhero auf zoo;der LommanZeur aberauf iooc> fl. Jährlichkhommet, die anzahl nachvnd nach vermehret: vndAZ nmum. Anstattder ausmontirung ein paarhundert Gulden dargegebenwerden.