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1) Solche peinliche Verbrechen, deren Bestrafungdie Ehrlosigkeit zur Folge haben.
2) Insbesondere schwere Vergehungen gegen dieKriegsgesehe, als z. B. zuvoreisige Uebergabe einer Fe-stung , feiges Entfliehen vom Posto u. dgl. Z)
z) Kriegsdienste bey einem auswärtigen Regentengegen das Land Salzburg oder dessen Fürsten. Ir) Esversteht sich von selbst, daß hier immer vorgegangenegesetzmäßige Untersuchung und richterliches Erkennt-niß vorausgesetzt werden müssen.
§.
Von Ordensgüteru.
Güter des Ordens bestehen in liegenden Grün-den , Capitalien und Pretiosen. Die liegenden Grün-de sind theils Bauern auf Erbzins verliehen, theils inPacht gegeben, theils werden sie, wie z. B. Waldun-gen, vom Orden unmittelbar benützt, i) Die Capita-lien sind alle sehr gut angelegt, mit mehr als hinrei-chenden Hypotheken versehen. Die Pretiosen bestehenin Kleinodien, die der Commandeur als Kennzeichen
seiner
8) Stistungsnrkunde §. 7.b) Statuten §. 4.
i) Ohngefahr zoo Bauern haben Erbzinsgüter vom Or-den, und die Activ - Capitalien— Passiv - Capita-lien hat der Orden jnie gehabt — belaufen sich aufmehr als 150000 fl.