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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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schweigend entsagt ein Ritter dem Orden: i) wenn ersich verehlicht; 2) in den geistlichen Stand tritt c);oder z) eine Lebensart wählt, womit die Vorzüge ei-nes adelichen Standes nicht zu vereinbaren sind ci).Ausdrücklich kann die Entsagung geschehen, entwe-der schriftlich oder mündlich, nur soll sie allemahl indie Hände des sandesfürsten oder der von ihm ernanntenCommissarien geschehen e), und auch dem Orden solldavon Nachricht gegeben werden, k) Deßhalb ist jedestillschweigende Begebung des Ordens statutenwidrig.

Verbrechen ziehen folgende den Verlust des Or-dens nach sich:

r) Sol»

e) Statuten Z. 2. und z.

ri) Denn dadurch geht der Adel verloren (RundeGrunds, d. deutsch. Privarrechtes. §. 572. Dan; Handb.d. d. Privatrechtes. B. 4. §. 372. S. 8z.) DerOrden ist ein Institut für den Adel, setzt den Adelvoraus; wer also nicht mehr adelich ist, der kannnimmermehr Mitglied des Ordens seyn.

e) Statuten §. 2. Die Inspektor» sind öfters als Com-missarien ernannt worden.

s) Ebendaselbst. Vor Zeiten geschahen die Nesignatko-tionen zuweilen zuerst mündlich, und dann schrift-lich. Der resignirende Ritter erschien auf dem Land-schaftssaale, legte in Gegenwart der in Salzburganwesenden Ordensmitglieder in die Hände der Jn»speclorn als vom Fürsten dazu ernannten Comniissa»rien das Kreuz ab, und dann erst übergab er eineschriftliche Resignation.