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dm Rang zwischen den Rittern und Inspectoren; undder jehlregierende Erzbischof Hieronymus ernannte denersten Ritter aä konores.
2) Ist der jedesmalige Landesherr als des OrdensOberhaupt der oberste Verwalter der Ordensgüter. Kei-ne neue Ausgabe von Bedeutung darf ohne seine Ein-stimmung gemacht, keine Art von Veräußerung kannohne seU en Willen vorgenommen werden. Jeder Or,densverwalter muß vor seiner Anstellung von ihm dieBestärigung erhalten haben. Er bestimmt und erhöhtdie Ordenspräbenden und die Besoldungen der Verwal-ter. Erzbischof Franz Amon erhöhte zuerst die Pra-bende der Großkreuze. Seinem Beyspiele folgten dieErzbischöfe Andreas Jakobus, und Sigismund.Franz Anton war der erste , der den Inspectoren einenGehalt bestimmte. Sigismund erhöhte denselben, undzugleich den des Ordensverwalters. Der jrßtregierendeErzbischof -Hieronymus befahl, daß die Beyhülfe, wel-che die Exspeccanten so lange vom Kriegszahlamte genos-sen, aus der Ordenscasse bezahlt werden sollte. Allediese Erzbischöfe thaten blos das, was bereits der Stif-ter nach Errichtung de» Ordens gethan hat. Er ver-größerte ebenfalls den Beytrag, welchen die im Virgi,lianum sich bildenden Kleinkreuze bezogen, von ic>o auf150 fl. 2). Er errichtete für die Armen und für die xSchloßcapelle in Embsburg einen Fond, Er be-stimm-
2) Auszug ans dem Ordensprotocoll No 10.s) A. a. d. O. N. 12»