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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
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§- 7 -

Zahl der Ritter.

dem Stiftunzsrund Statuten.'Entwürfe, der dmStänden den yten Mär; 1721 neuerdings übergebenworden ist, heißt es deutlich:

Solle deren Anzahl Vermahlen in Sechsenaus dem allhiesigen Land - Adel bestehen.

Die Stände erinnerten über die Zahl der Ritternichts. Aber der Stifter entschied bald nach dem vonden Ständen erhaltenen Gutachten:

Sollte die Anzahl in 12 aus denen allhiesigenadelichen Lands - Rindern, wenn sie auchder Salzburg. Land - Tafel nicht einverlerbtsind, dergeftalren bestehen, daß nur b dieEinkünften wirklich genüssen mögen, ^v)

Dabey bliebs. Nur ist in der Folge, wie ich be«reits gesagt habe, auch den Kteinkreuzen eine Praeben»de bestimmt worden. Indessen sind von jeher, vielfäl-tig Klein kreuze und G'vßkrmze vacant gewesen. Inder Slistungs Urkunde §. i. wird zwar verordnet:

Go oft einer aus diesen (Großkreuzen) durchTodfahl oder sonsten abgehen wirdt, als-dann ein tauglicher aus denen andern Sech-sen an dessen Stelle trethen, und sich gleich-fahls Ins feld zu begeben schuldig seinsolle.

Allein

v) S. Ordens Codex. No. II. und III.