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te beständig fortdauem, deiin er verordnet«: unter dem2» October 1725:
weilten jeder deren (Exspectanten ) 2 Muß-querierer Portion zu genießen hat, wenn auchdas Regiment k) cslÄrt würde, als sollen sye
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k) Da es in Salzburg nie ein Regiment, sondern nurein Bataillon giebt, weiches auf keinen Fall aufge-hoben, sondern zu Friedenszeiten bloß reducirt wird;so sind diese Worte von solchen Rittern zu verstehen,welche bey auswärtigen Neichsständen oder MächtenDienste genommen hatten. Das Kriegsrahlamtmußte daher auch den in auswärtigen Diensten sie-stehenden Kleinkreuzen einen Sold bezahlen, sogar aufden Fall bezahlen, wenn sie mit ihren Regimenternreducirt wurden. Dies, vermuthe ich, sey die Ursa-che gewesen, warum man in der Folge diesen Sold auchKindern in der Wiege gegeben, wenn sie das kleineKreuz durch Jntercession ihrer Aeltern oder Vormün-der oder Anverwandten bekommen batten, und war-um der Beycrag aus der Ordenscasse von 150 fl.für die Virgilianißen ganz in Vergessenheit gekom-men ist. Man sah den doppelten Fußgängersold fürdie ordentliche kleine Prabende an, mit der sich derKleinkreuz begnügen mußte, wenn er auch in dasDirgittanum trat.
Ursprünglich bestimmte der Stifter diesen Soldbl»6 zu einer Lern - und Unterhaltungshülfe.Diejenigen demnach, welche vermöge ihres Altersoder ihrer schwachen Gesundheit zum Lernen unfähig
waren,