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zu erkhennen und hernach zu handten einesLandcsfürsten I-t'o zu überreichen.
Als in der Folge der Fürst wegen eines Freyherrnvon Ueberacker die ersten 6 Ritter von der AhnenprobeLispensirte, wie ich bereits bemerkte, befahl er zugleich.Laß man sich ja in Zukunft genau an den Buchstabender Fundation halten soll r). Im Jahre 1722 bateine gewisse Anna Catharina Freyinn von Neuhausum ein Ordenskreuz für ihren Sohn. Es wurde ihreines verheißen, mit dem Beding, daß vor allem dieAhnenprobe gemacht werde. Dieses geschah. Nachden Buchstaben der Statuten hätte die Ahnentafelfammt den Beylagen den Rittern zum Monirm über-geben werden sollen. Allein sie wmde dafür den Stän»Len übergehen, Ihr Monitum bestand darin:
„Ist dabey nichts zu erinnern, außer daß wegen der„Ehegartnerinn von Rauten ihrer Familie halber wei-tere Kundschaft eingezogen, und fürbaß dergleichen„Stamenbaum von zwey Cavaliers, welche um die„Familie wissen, jederzeit unterschrieben werden„möchte."
Der Fürst genehmigte dieses Gutachten s). ImJahre 1705 übergab er den Jnspectorn ein neues Pro-jcct, wie es bey Ertheilung des Ordenskreuzes gehal-ten werden soll, und verlangte ihre Meinnung dar-über
r) S. Auszüge aus dem Ordensprotokoll No. z.
s) S. Auszüge aus dem Qrdensprotokoll No. n.