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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
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es erhielt bald eine feyerliche Versicherung, daß diesesnie geschehen werde. Zugleich äußerte das Capilel ei,neu Wunsch , daß nämlich die vierzig Tausend Gulden,welche zur Stiftung des Ordens aus der Landschafts-casse genommen werden, derselben wieder heimfallensollten, im Falle der Orden in der Folge wieder aufge»hoben würde. Auch die übrigen Verordnet«: hattenden nahmlichen Wunsch, und machten sich sogar an-heisch lg, Mil den Zinsen des Capitals die Landedelleurezu unterstützen. Doch der Fürst erfüllte diesen Wunschnicht. Die Bestimmung, welche er auf erwähnten Falldem Capital gab, werde ich weiter unten bemerken.

Der Orden selbst nahm einen mehr raschen alsfesten Gang Ursache hievon war der Stifter. Ereilte zwar, den Orden zu errichten: aber er gab ihmkeine ganz bestimmte, feste Verfassung. Den 7. März1701 kam der Orden auf dem Landtage das erste Mahlzur Sprache. Wenige Tage darnach (den 12. März)wurden von den Ständen die Erinnerungen üb-r denentworfenen Stiftung?brief und die punctinen Statutenbeschlossen. Der Ritterstand erhielt vom größer« Aus-schüße den Auftrag, Erinnerungen abzufassen und vor»zuuagen. 'Hiernächst erfolgten vom Fürsten Resolutio-nen über diese Erinnerungen. Den 18. April des näm-lichen Jahres erhielt die Landschaft den Befehl, mitden für den Orden bestimmten vierzig Tausend GuldenPassiv - Schulden von einer gleichen Summe zu tilgen,und dem Orden einen unaufkündbaren Schuldbrief vonvierzig Tausend Gulden cmszustellen. Dis zwanzig

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