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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
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abzuändern, und neue hinzuzufügen, und sie finden sichnimmermehr e). Allein gewiß hieß es schon im erstenStiftungsplane:

Zu solcher lHunöstion wollen Ihre hochfl.Gnaden rc. rc. von dem dermalen vorhandenenpaaren Gelc bey der Landschaft 40000 alliZmren,und von dem Ihrigen 20000 fl. beylegen, al-so, das Vermahlen das völlige LnpituI sich aufbo,ooo fl. belaufen solle.

Denn sonst würde diese Sache den Ständen zu«verläßig entweder gar nicht, oder doch nicht gleich an«fangs zum Gutachten vorgelegt worden seyn. DieStände wendeten nicht nur nichts dagegen ein, sondernsie dankten dem Fürsten auf der Stelle für die Errich-lung des Ordens. Ihr Organ war der damahligeLandschafts - Canzler von Zillerberg. In der Folge ge-schah dieses auch schriftlich und zu wiederhohlten Mah-len. Ja sie dankten dem Stifter alle Mahle neuerdings,so oft er dem Orden ein neues Geschenk machte. Nichtgenug, sie trugen selbst darauf an, daß das Stiftunqs-- Capital decimations - oder steuerfrey erklält werden soll-te. In den Erinnerungen zum neuerdings vorgelegtenStiftungsplane sagen sie zum §. 14, wo der Stifterden Hauptfond des Ordens bestimmt, deutlich:

Ist underrhenigster Dankh zu sage», undnichts dabey zu erinnern, außer das solches Cu-A 2 pün!

e) C« Ordens-Codex No. I. Ausz.ausdcn LandtasZ-Akten vom 8 März 1701.

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