762 Volksausklärung
den erst in spätern Zeiten erfolgte. Eine nicht minder zu berücksichtigende Folgedieser Revolution war, daß die fremden Völker, die bei ihren Einbrüchen in dieröm. Provinzen meistens Heiden waren, nach und nach das Christenthum annah-men. Über die Gcsch. der Völkerwanderung s. man Luden's „Gesch. des deut-schen Volkes" (2. u. 3. Th.); überhaupt die Werke über das german. europ. Mit-telaller; insbesondere Sartorius: „Ve oooupstione et äiviswne »Arorum liv-nionorum por barbaro« Oermonicse otirpis etv." (1812), und die Specialge-schichte der einzelnen Völker. Guizot in s. „kisnai our l-bistoire >Io k'rsnve"(Paris 1823) findet eine Hauptursache des Erfolges der Einfälle der Germa-nen in der durch den röm. Municipaldespotismus herbeigeführten Vernich-tung des Mittelstandes. Es gab keine Nation mehr und keine Volkskraft zumWiderstände, zur Vertheidigung des eignen Herdes, als die wilden Horden her-einbrachen.
Bolksaufklarung oder Volksbildung. Wenn man unterMenschenbildung (s. d.) überhaupt die Anleitung zur Entwickelung der An-lagen der menschlichen Natur zu Kräften und zur zweckmäßigen Anwendung der-selben, ober auch diese Entwickelung selbst, oder gewisse höhere schon gewonneneGrade des zweckmäßigen Kraftgebrauchs versteht, so leidet diese Erklärung auchihre Anwendung auf den Begriff der Volksbildung, nur mit den nähern Bestim-mungen, welche der Begriff Volk, im engern oder weitem Sinne genommen, nöthigmacht. Auch dem Volke, wenn man damnter die sogen untern Stände der bür-gerlichen Gesellschaft versteht, darf die allgemeine Menschenbildung nicht fehlen,sowol in formeller als materieller Hinsicht. Beide Arten der Bildung stehen in dergenauesten Verbindung; die eine wird durch die andre bedingt. Formelle Bildungbezieht sich unmittelbar auf die Kräfte, besonders auf die geistigen, die materielleauf die Masse der Kenntnisse. Allgemein oder allseitig ist sie dann, wenn sie sichauf alle Kräfte und auf alle nach jenen Zwecken bestimmten Wissenswerthen Kennt-nisse bezieht. Gebild, t ist in Hinsicht des Denk- oder Erkenntnißvermögen« Der-jenige im Volke, welcher von den Gegenständen, welche wesentlich mit der Bestim-mung des Menschen und den Verpflichtungen der bürgerlichen, häuslichen undkirchlichen Gesellschaft zusammenhängen, richtige und klare Vorstellungen hat, oderdie noch mangelnden durch eignes fortgesetztes Denken zu erlangen vermögend ist,der also über diese Gegenstände, so weit sie den Kreis seines Wirkens berühren, mitEinsicht in die Gründe derselben urtheil-« kann. In materieller Hinsicht hat dieseBildung allerdings gewisse Grenzen, die aber rücksichtlich auf die allgemeine Men-schenbestimmung und den bürgerlichen und häuslichen Beruf nur im Allgemeinenvorgczeichnct werden können. Oder wer könnte wol die Frage ganz bestimmt beant-worten : was und wie viel Derjenige im Volke, der gebildet heißen will, von derNaturkunde wissen soll? Daß er z. B. Etwas über die Entstehung einer Sonnen-und Mondfinsterniß, über die Weltkörper überhaupt, über die Entstehung des Ge-witters wisse, wird Niemand, selbst wenn er die Volksbildung ziemlich beschränktwünscht, in Zweifel ziehen. Die tiefen Forschungen eines Newton, Leibnitz, Kantu. A. mögen immer auf den Kreis der Gelehrten beschränkt bleiben; aber was wirk-lich echtchristliche Wahrheit, und was leeres mit fromm klingenden Formeln durch-spicktes mystisches Wortgeklingel sei, muß auch der Gebildete im Volke zu unter-scheiden wissen; auch er muß die Hauptsache aus einer populair abgefaßten Predigtoder andern Reden auffassen, behalten und möglichst treu wiedergeben können,denn sonst hilft ihm ja das Anhören des Vortrags nichts. Er muß von den Grün-den seines religiösen Glaubens Rechenschaft geben können, damit ihm nicht derSchwärmer und Mystiker Wahn und Aberglauben unter dem Namen heiligen undfrommen Religionsglaubens in die Seele hweinschwatze; damit ihm nicht der Ir-religiöse und der Rrligionsspöttrr die ewiggeltendrn und zum sittlichen Verhalten