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Umtriebe (demagogische) in Deutschland
lution vereinigten, Legitimität u. Eigenthum auf ihre alten Grundlagen wieder ein-gesetzt, urrd diesen Zustand der Dinge sich gegenseitig garantirt. Je größer die MachtDeutschlands sei, desto leichter werde sie alle Entwürfe hemmen, die dem Bandeder Bruderliebe und der heiligen Allianz zuwider wären". — Dieses Umlaufschrei-ben befestigte den wankenden Glauben an die drohende Gefahr aufs Neue, obwolmanchem Leser die Beschuldigungen des Geistes desLchrsystcms in Deutschland un-gegründct oder sehr übertrieben zu sein schienen.
Unterdessen gingen die Untersuchungen fort, und die Beschlüsse vom 20. Sept.ivurden vollzogen. -Mehre Regierungen fanden sogar nothwendig, die Vorschriftendes Bundestages in Ansehung der Censur für ihre Unterthanen noch strenger abzu-fassen. Doch war die Vollziehung hier und da auch äußerst mild. Die Universität-Göttingen behielt auf erhobene Beschwerde ihre Eensurfreiheit; in Leipzig und inSachsen überhaupt blieb es beiden bisherigen Censurverordnungen, die für hinrei-chend.angesehen wurden, um so mehr, „da die Unterthanen durch ihr Betragen garkeine Ursache zu Nachforschungen wegen demagogischer Umtriebe gegeben hatten".Anderwärts war die Curatel strenger. In Heidelberg und Fr-iburg erhielt der Com-missair das Recht, die Hefte der Studenten zu untersuchen und die von der Dogma-lik u. dem öffentlichen politischen Syst-.m in ihren Vortragen sich entfernenden Pro-fessoren zurechtzuweisen u. s. w. Der akademische Senat zu Frciburg sandte daher-eine Protcstation gegen- solche die Lehrfrciheit beschrankende Maßregeln an den Hof-ein. In Berlin protestirte die Universität gegen die von der BundesversammlungDen Universitäten gemachten Anschuldigungen. Endlich behaupteten Baicrn, Wür-ttemberg, Baden u. s. w. ihr Rcprasenlativsystcm; und ersteres soll, wie man sagt,«auch in Wie», wo einer der muthigsten Vertheidiger der bairischcn Eonstilntion, Herrw. Zentner, an dem Ministercongresse (am Ende 1819) Theil nahm, nebst der wür-Icmberg. Gesandtschaft (Herr v. Mandclslohc und Herr v. Trott), die Öffentlichkeitder ständischen Versammlungen gerettet haben.
DieCcntraluntersuchungscommission begann ihre Arbeiten am 8. Nov. 1819.Um allen „einzelnen oder vereinten Bestrebungen", wie sie sich ausdrückte, auf dieSpur zu kommen, „welche zur Absicht hatten, wider Willen, oder doch ohne Mit-wirkung der Regierungen Deutschlands, von unten Veränderungen in der bestehen-den Verfassung auf einem durch die Gesetze nicht gebilligten Wege herbeizuführen",affng sie in ihren Nachforschungen bis 1806 zurück. (Vgl. Beilage 191 und 193,Nov. 1822, der „Allgem, Zeit.") Zwar hat sie nach mehrjährigen Untersuchun-gen, nachdem sie beinahe 3000 einzelne Aufsätze und Actenstückc gesammelt undgeprüft hatte — außer Sand's und Loning's Verbrechen, die einzeln dastanden-und schon von den besondern Landesregierungen gerichtet worden waren — „keineAusbeute für die strafende Gerechtigkeit" gemacht; allein desto genauer hat sie dieIrrwege kennen lehren, auf welche die dcutsäreJugend und viele politische Nebleramd Schwebler gerathen waren, dadurch aber der aufsehenden Gewalt im Staateeinen wesentlichen Dienst geleistet. Darum wurden ihr auch, wie ein Schreibe»auS.Mainz im „Boniteur" vom 3. Dec. 1822 erzählt, von Wien und Berlin auseine Menge Fragen vorgelegt, deren Beantwortung für die Minister von Östreichund Preußen bei dem Eongressc in Verona bestimmt gewesen sein soll. Durch diesAlles'überzeugten sich die größer» deutschen Höfe von der Nützlichkeit des Fortbeste-hens der Mainzer Commission, deren Auflösung einige Höfe vom zweiten und dril-len Rgnge vorgeschlagen hatten.
Was aber die entdeckten geheimen Verbindungen betraf, so bezogen sich die-meisten auf Burschenschaft, Turnsachen und andre offenkundige Gegenstände, wo-bei zwar viele unbesonnene Meinungen, Ansichten und Schriften, aber keine verbre-cherischen Handlungen an das Licht kamen; daher wurden, wie wir oben erzählthaben, fast alle verhaftete Studenten, Turnlehrer und andre junge Männer nach