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4 (1830) F bis G
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Gefäße Gefolg

preventeil our presont ok prison-äiscipline" (6.A. 1818), und den

7 Jahresbericht der 8ociet/ kor tbe improvement ok prison-äiscipliue etc,1827. In Amsterdam hat sich ein solcher Verein für die Niederlande gebildet.Dasselbe bezweckt seit 1820 im Seinedepart. eine Gesellsch. unter dem Schutze desDauphins. S. Appert's „Journal <le» prisons" (frei bearb. v. O. Hartleben indessen „Allg. krit. Annalen der Verhaft-, Straf- und Besserungsanstalten", Basel1826). Die franz. Regierung errichtet ein Mustergefängniß für 400 Weiber nachder gekr. Prcisschrist von Hippolyt Lebas. M. s. Vasselot „Des waieons oentrale»äo cletention 1823" etc.; Ginouvicr's „1'adlesu äe l'interieur 6o» prison«"(Paris 1824) und Danjou'S Prcisschrist: „Ve8 prisons, <lo leur regirue et äe«mo^ens äe los aiuvliorer" (Paris 1821). „über Gefangene und deren Aufbe-wahrung" hat G. B. Klappenbach (Hildburgh. 1825) eine für Beamte und Auf-seher lehrreiche Schrift herausgegeben. Vgl. N. H. Julius's „Vorlesungen überdie Gefängnißkunde, gehalten zu Berlin" rc. (Berlin 1828).

Gesäße, röhrenförmige Bildungen in belebten Körpern, um die zur Ernäh-rung derselben dienenden Flüssigkeiten den einzelnen Theilen zuzuführen oder vonihnen abzuleiten; im gemeinen Leben heißt der größte Theil derselben Adern. Indem Körper des Menschen und der meisten Thiere kennen wir viererlei Arten dieserGefäße: Arterien, Haargefäße, Venen und Lymphgefäße (s. d.),wozu in den Pflanzen Spiralgefäße kommen.

Gefecht, s. Schlacht.

G e fi e d e r t, 1) was mit Federn versehen ist; 2) in derBotanik MooSstängel,die an zwei gegen einander überstehenden Seiten einfache, in einer Fläche liegendeÄste haben (in der botan. Kunstsprache piuuatu«); doppelt gefiedert (bi-pirmstu»),wenn die Äste derselben ebenso regelmäßig als der Hauptstängel getheilt sind; drei-fach gefiedert (triplivsto piuustuü), wenn die Ästchen der Äste wieder gefiedert sind.Es gibt der Bestimmungen über das Gefiedertsein der Blätter und Äste in derPflanzenlehre noch viele, worüber die Lehrbücher nachzusehen sind.

Gefolg, eine merkwürdige Anstalt, die Cäsar bei den Galliern („vebello galt.", Ill, 22, VI, 15 ), Tacitus bei den Deutschen fand („Korn».", 13).Sie ging hervor aus dem Thätigkeitstriebe eines durch Jagd abgehärteten, durchAckerbau nicht beschäftigten, mit kriegerischem Ehrgeiz erfüllten Volkes. Zu krie-gerischen Unternehmungen schloffen sich an den erprobten und angesehenen KriegerScharen von kriegslustigen Jünglingen und Männern an und traten mit ihm ineine durch Sitte und Volksglauben geheiligte Verbindung. Mit ihm suchten sieKampf und Beute; ohne den Führer zurückzukommen, war unauslöschlicheSchande. Dafür mußte der Führer aber auch für den Unterhalt des Gefolges sor-gen, und was ihm hierzu ftin Landbesitz und sein Verrath edler Metalle nicht gab,durch Kriegsbeute und Bewilligungen der eignen oder fremden Gemeinden sich ver-schaffen. Der Reiche hatte davon, wie Tacitus sagt, im Kriege Schutz, im Frie-den Glanz. Ähnliches Gefolg gehörte nun bald zum Luxus: „das ist Ansehen, da«ist Macht, von einem großen Kreise erwählter Jünglinge umgeben zu sein; das istAdel, das Ruhm, wenn sie durch Anzahl und Tapferkeit des Gesolgs hervorstrah-len". So bildete sich im alten Deutschland neben dem Heerbannsdienste noch einzweiter, der Gefolgsdienst. Jener gehörte für den National-, dieser für denPrivatkrieg. Im Heerbann diente man aus Bürgerpflicht, im Gefolg aus Ver-tragspflicht. Aus diesem Gefolgswesen bildete sich eine Verfassung, die über einJahrtausend von wirksamen Folgen gewesen und zum Theil noch ist. Mit denGefolgsherren nämlich, die sammt ihrem Gefolg wieder das Gefolg deS Königs aus-machten, theilte sich der König in die Eroberung; Jedem fiel ein erbliches Grund-eigenthum als Loos (Allodium) zu, und er vertheilte davon wieder Theile unter seineTreuen, wie man von da an das Gefolg nannte. Die Größe deS Looses richtete