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4 (1830) F bis G
Entstehung
Seite
494
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Gallicanische Kirche

eine Collaboratorstelle am Gymnasium zu Gothaund 1783Ieine Professur. Wäh-rend der Verwaltung derselben verfaßte er mehre historische und geographische Lchr-bücher, die zum Theil viele Auch erlebten. Zu den Zöglingen des gothaischenGymnasiums aus dieser Zeit gehören verschiedene um Geschichte und Erdkundeverdiente Lehrer und Schriftsteller, z. B. Wachler, Ferd. Schulze, v. Hoff, Völ-liger der Jüngere u. A. Außerdem machte sich der fleißige G. bekannt durch seineGeschichte de« Herzogthums Gotha", durch dieGeschichte Thüringens", dieGeschichte Deutschlands" und durch seineWeltgeschichte". 1806 ward er vomHerzog von Gotha zum Hofcalh, Historiographen und Geographen ernannt, und1819 verstattete man ihm, s. Professorstelle, mit Beibehaltung s. Gehalts, nieder-zulegen. Er starb d. 26. März 1828 im 79. Jahre seines Alters.

GallicanischeKirche ist der lat. Name, mit welchem die katholischeKirche des sranz. Reichs bezeichnet wird. Das Unterscheidende dieser Kirche bestandvon jeher darin, daß sie eine größere Unabhängigkeit von dem päpstl. Stuhle behaup-tete. Der erste Grund ihrer mehren Freiheit ward durch die 1438 geschlossenepragmatische Sanction gelegt. Die in diesem zwischen dem Papst und dem Kö-nige geschlossenen Vergleiche festgesetzten Bestimmungen wurden durch dic gustuvrpiopvnitivlles Olsri KnIIicsn! von 1682 bestäligtund erweitert. Es entstand näm-lich zwischen Ludwig XIV. und Jnnocenz XI. ein Streit über das bisher von denKönigen ausgeübte Recht, wahrend der Erledigung eines Bisthums die niederngeistlichen Stellen in demselben zu besetzen, I» keZale genannt. Dieser Streithatte die Folge, daß der König 1681 die stanz. Geistlichkeit zu Paris versammelte,welche die erwähnten vier Grundsätze abfaßte, in denen gesagt wird, daß zwar demStatthalter Christi in geistlichen, nicht aber in weltlichen Dingen, Macht und Ge-walt von Gott verliehen fei, daß aber auch diese Gewalt durch die Kirchengesetzeunddurch allgemeine Kirchenversammlungen beschränkt und gemäßigt werde, und daßdas Urtheil deS Papstes nicht für unverbesserlich (irrekormadile) erklärt werdenkönne, wenn nicht die Übereinstimmung der Kirche hinzukomme. Mehr als einMal hat sich Napoleon inseinen Streitigkeiten mit dem päpstlichen Stuhle auf dieseGrundsätze berufen. In der Lehre und in den Gebräuchen unterscheidet sich übri-gens die gallicanische Kirche nicht von denen, welche im ganzen Umfange der kathc-lischen Kirche eingeführt sind. Bis aufdie Zeiten der Revolution war sie durch große ^Gelehrte, auch berühmte Kanzclredner, als Bvssuet, Bourdaloue, Massillon, Fe- jnolon und Flöchier, ausgezeichnet. Die Revolution stürzte die kirchliche VerfassungFrankreichs um, raubte den Geistlichen ihre Güter und Einkünfte und zerstörte ihreSchulen und Seminarien. Bonaparte stellte, als erster Consul der stanz. Repu-blik, durch das mit dem Papste Pius VII. geschlossene Concordat (s. d.) 1801die kirchliche Verfassung wieder her. Auch sind seitdem Bildungsanstalten für dieGeistlichkeit errichtet worden. Den alten Ruhm der Gelehrsamkeit und Beredsam-keit aber hat dieselbe noch nicht wieder erlangen können, obgleich Männer, wie Grö-goirc und der Cardinal Maury, welcher für einen der vorzüglichsten Kanzelredmrgalt und 1810 eine lesenSwerthe Schrift über die Kanzelberedtsamkeit herausgab,die theologische Literatur bereichert haben. Seit der Rückkehr der Boucbonen sind1821 in Gemäßheit der päpstl. Bulle vom 10. Oct. d. I. die Zahl der Diöcesenund die Besoldung der niedern Pfarrstellen vermehrt worden. Indeß hat die Re-gierung bis jetzt mit den Umtrieben einer mächtigen Partei, welche durch Jesuitenund Missionnans die Freiheit der gallic. Kirche vernichten will, zu kämpfen gehabt.Es mußten daher seit 1824 die Obern und Professoren der bischöfl. Seminariender Erklärung des gallic. Klerus von 1682 förmlich beitreten; ein dagegen vomErzbischof v. Toulouse, Grafen Clermont-Tonnere, im ultramontanen Geiste ver-faßtes Sendschreiben ward von der Regierung gemißbilligt. Hierauf erklärtenmehre Bischöfe 1826 feierlich, daß sie an den Beschlüssen von 1682 festhielten.