Druckschrift 
4 (1830) F bis G
Entstehung
Seite
481
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Wägern

eine fadenartige Masse ab. Der geistige Geruch und Geschmack, sowie die berau-schende Kraft, welche beim Weine vom Alkohol herrührten, sind nicht mehr vor-handen; das Alkohol ist zersetzt, und die Flüssigkeit schmeckt nun sauer. Um indeßden Wein in Gährung zu bringen, ist erfodcrlich, daß er noch nicht ganz von seinenschleimigen Bestandtheilen befreit, der freien Lust und einerWärme von 7585°Fahrenheit ausgesetzt sei. Die dritte Art der Gährung, die Fäulniß (s.d.), er-folgt, wenn man den Essig ferner der Luft und Wärme aussetzt. Es geht dabei derWasserstoff in Gasgcstalt und der Sauerstoff, in Verbindung mit dem Kohlen-stoffe und Wärmestoffe, als kohlensaures GaS fort. Der Geruch ist nunmehr fade,ekelhaft und faulig; der Geschmack nicht mehr sauer, sondern faul. Die fauleGährung bietet nach Beschaffenheit der Umstände sehr verschiedene Erscheinungendar. Ihr sind alle Körper der beiden organisirtcn Naturreiche unterworfen. Dochist zu merken, daß keineswegs alle Körper nach und nach die Weingährung, die Es-siggährung und die Fäulniß in einer nothwendigen Stufenfolge durchlaufen. Thie-rische Körper gehen ohne diese unmittelbar in Fäulniß über, weil sie keinen Zucker-stoff enthalten. Andre Körper gerathen in die Essiggährung und aus dieser in Fäul-niß, ohne daß die Weingährung vorausgegangen. Fourcroy nimmt noch eine Zu-cker- und eine Teiggährung an, und begreift unter der ersten die Bildung des Zu-ckerstoffs in verschiedenen Pflanzenkörpern, besonders in Früchten, die grün abge-nommen, nachher erst reifen und zuckersüß werden; unter der letzter» aber die Gäh-rung des Mehlteiges, die nach ihm der Anfang einer von selbst erfolgenden Zerse-tzung ist, die mit Fäulniß endigen würde, wenn man sie nicht durch das Backen ver-hinderte. Die Gährung ist überhaupt als diejenige Wirkung der Natur zu betrach-ten, durch welche sie die organischen Körper wieder in ihre Grunbbestandtheile auf-löst, um diese alsdann zur Bildung neuer organischen Wesen anwenden zu können.

G ag e rn (Hans Christoph Ernst, Freih. v.), geb. 1766, politischer Schrift-steller, Redner und Staatsmann, k. nieder!. Staatsrath, gewes. außerordentl.Gesandter und bevollmächt. Minister des Königs der Niederlande, als Großhcr-zogs von Luxemburg, bei dem deutschen Bundestage und bei der freien StadtFrankfurt. In sehr jungen Jahren wurde ihm die Leitung der nassau-weilburgi-schen Geschäfte als Präsident aller Tribunale anvertraut. Das Gewicht dieser Li-nie im fürstl. Hause legte die Leitung der politischen Angelegenheiten, so weit esDeutschland betraf, in seine Hände; daher ging er nach dem Frieden zu Lunevillenach Paris, wo er unter die von Talleyrand am meisten ausgezeichneten Unterhändlergehörte und nicht nur eine reiche Entschädigung in den 1.1802 u. 1803 bewirkte,sondern auch den ältern Namen des fürstl. Hauses in der Krisis 1806 rettete unddemselben bei der Mediatisirung den bedeutendsten Zuwachs erwarb. Veranlaßtdurch diesen Erfolg, wendeten sich hernach so manche deutsche Fürsten des Nordensan ihn , um den Zweck der Erhaltung und des Beitritts vermöge des nassauischcnPrasidialamtes der Fürstenbank zu erreichen, und viele solcher Beitrittsurkundenbefinden sich in den Staatsakten von ihm unterzeichnet. Er scheint nachher in Na-poleon Mißtrauen gesetzt zu haben, verließ den Dienst und ging deßwegen, oderaus andern Gründen, nach Wien. Um diese Zeit schrieb er das durch historischeKenntnisse, Geist und Darstellung gleich ausgezeichnete Werk, welches ohne s. Na-men erschien:Die Resultate der Sittengeschichte". (I. Die Fürsten. H. DieVornehmen. III. Demokratie. IV. Der Staaten Verfassungen. V. und VI.Freundschaft und Liebe. VII. Der Einsiedler.) Zu Wien erschien 1812 in 4. derI.Bd. derNationalgeschichte der Deutschen": ein Werk, das Aufsehen machte;die 2. verb. Aufl. in Franks, a. M. 1823; der 2. Bd. (bis zum Frankenreich) 1826.Er stand damals mit Hormayr und dem Erzherzoge Johann in genauer Verbin-dung, hatte Theil an einem Entwürfe zu einem neuen Aufstande in Tirol 181213, der an der Aufhebung eines engt. Couriers in Brünn scheiterte, wurde nunConv.-Lex. Siebente Aufl. Bd. IV. f ZK