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Funk
Zeiten ihren öffentlichen Anleihen Sicherheit verschaffen und dadurch ihren Creditbefestigt haben. Sie ist zuerst in England gegründet und in der Folge von allenStaaten befolgt worden, welche auf Consolidirung ihres Credits Bedacht genommenhaben. Sie besteht darin, daß man bei Aufnahme einer jeden öffentlichen Anleihezugleich einen Fonds ausfindig machte und durch ein Gesetz sicherte, aus welchem erst-lich die Zinsen oder Renten des aufgenommenen Capitals, so lange dasselbe von,Staate nicht zurückgezahlt wird, prompt bezahlt, und zweitens auch das Capitalallmälig abgelöst oder zurückgezahlt werden konnte. Die allmälige Ablösung desCapitals nennt man amortisiren und den dazu bestimmten Fonds denAmor -tisations- oder Tilgungsfonds. (S. d., sowie auch Anleihen undStaatsschulden.)
Funk (Gottfried Benedict), geb. zu Hartcnstein in der Grafsch. Schönburg1734. Bis zum 13. I. erzogen und unterrichtet im Hause s. Vaters, der Diaco-nus daselbst war, verdankte er s. moralische Bildung vorzüglich s. Mutter. Nach-her kam er auf die Schule zu Freiberg, um sich für das theologische Studium vor-zubereiten ; aber mancherlei Bedenklichkeiten wegen der einst bei Übernahme einesPredigeramtes einzugehenden Verpflichtungen machten ihn unschlüssig. I. A.Cramer, damals Hofprediger in Quedlinburg, dem er seine Gemüthsunruhe schrift-lich eröffnete, riech ihm zum Studium der Rechte, und F. begann dieses zu Leipzig1755. Aber schon im folg. I. berief ihn Cramer, nunmehriger Hofprediger inKopenhagen, zu sich, als Lehrer und Erzieherin seiner Familie, wobei er ihm zu-gleich eigne Anleitung zum Studircn der Theologie zu geben versprach. In dieserglücklichen Lage blieb F. über 13 Jahre, im Umgänge mit Klopstock, der ihn zurgeistlichen Liederdichtung anfeuerte und sich seine eignen Lieder, sowie er sie vollen-det hatte, von F. zum Claviere singen ließ, Müntcr, Basedow, Resewitz u. A.Er verließ endlich 1769 das ihm zum zweiten Vaterland« gewordene Dänemark undtrat die ihm angetragene Lehrerstelle an der Domschule in Magdeburg an, unter demRectorate des verdienstvollen Goldhagen, dessen Nachfolger er 1772 ward. über40 I. verwaltete er dies Amt. Seine tiefen und vielseitigen Kenntnisse und ge-reiften Erfahrungen, verbunden mit einer musterhaften Berufstreue und echterHumanität, mit einem frommen Sinne, wohlwollendem Herzen und reinem Le-ben, stellten ihn auf eine Höhe, die nicht leicht ein Schulmann erreicht hat, und er-warben ihm eine ebenso seltene als fruchtbare Einwirkung auf die Geiste-- und Her-zensbildung seiner zahlreichen Schüler. Diese hohen Verdienste um die Schulen undum das Erzichungs- und Unterrichtswesen überhaupt, anfangs durch kleine Schrif-ten, nachher mehr noch durch Lehre und Beispiel, wurden auch von der preuß. Regie-rung 1785 durch die Ernennung zum Consistorialrath anerkannt. Doch konnte F.sich zur Annahme dieser Würde erst nicht entschließen. Er fürchtete am meisten, daßdies neue Amt ihn hindern möchte, s. Schule und s. Zöglingen künftig ganz DaS zusein, was er bisher gewesen war. Endlich erhielt er ohne Weiteres die von Friedrichunterzeichnete Ernennung, worauf dann kein Weigern mehr galt. Auch gingen s. Be-fürchtungen theils nur in geringem Grade, theils gar nicht in Erfüllung, und seinehohen intcllectuellen und moralischen Vorzüge zeigten sich auf dieser Stelle in «inen,desto wohlthätigern Lichte. Daher auch die so allgemeine Achtung gegen seine Ver-dienste, die sich überall noch bei seinem Leben aussprach und nach s. Tode (18. Juni1814) sich an den Tag legte. Ein Verein s. Schüler stiftete ihm mittelst bloßerPrivatbeiträge von Schülern und Freunden ein Denkmal, welches, wie die bestäti-gende königl. Cabinetsordre treffend sagt, „ihm und Denen, welche das Anerkennt-niß seines Verdienstes mit der in seinem Sinne fortwirkenden Stiftung zu vereini-gen gewußt haben, zu gleicher Ehre gereicht". Bei der Schule nämlich, deren Vor-gesetzter F. über 40 I. hindurch gewesen, ward zur Unterstützung bedürftiger Jüng-linge, sowol in der Schulzeit selbst als auch beim Abgänge zur Universität, eineConv.-Lex. Siebente Aufl. Bb. IV. f ZY