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des Bancal'schen HauscS, von mehren postenweise vertheilten Männern, die sichdurch Pfiffe Signale gaben, überfallen, ihm der Mund verstopft, und er so in dieUnterstube des genannten Hauses geschleppt, deren Fenster nur durch schlecht anlie-gende Laden verwahrt waren und auf die, um diese Zeit nichts weniger als todte,Straße gingen. Hier zwangen die Anwesenden, eine Rotte von 10—11 Personen,worunter einige Weiber, den Unglücklichen, eine Menge Wechsel (Jndossemcnts)zu unterschreiben, und nachdem dies geschehen, ward er, entkleidet und an allenGliedern gebunden, auf eine Bank nahe am Fenster lang ausgestreckt, und hier, ,gleich einem Thiere, geschlachtet, der Leichnam aber darauf eingepackt und von Ei-nigen aus der Mörderschar in der Nacht zur Stadt hinaus und in den Aveyrongetragen. — Bedenkt man, daß die That der Festnehmung des F. sowol wieseine Ermordung in einem Hause und zu einer Zeit vorging, wo Menschen fast un-ablässig noch hin- und hergingen, daß ferner die Stube, in welcher dies Berbrechenbegangen wurde, im Erdgeschosse war, mithin durch die nur undichten Laden sehrleicht ein Vorübergehender, angelockt durch das nothwendig dabei stattfindende Ge-räusch, einen Blick in das Zimmer werfen konnte; daß überdies nicht allein dieKinder des Bancal'schen Ehepaars in einem dicht neben dem Schauplatz befind-lichen Cabinette schliefen, in einem andern Seitencabinette aber, wie sich später er-go , außer der Mad. Manson, noch ein verschleiertes fremdes Frauenzimmer sichbesold: so muß man in der That über die Kühnheit dieser Mordbande erstaunen,die nur durch frühere ungestraft gebliebene Verbrechen oder durch die Hoffnung,Schutz in der durch Parteigeist furchtbar veruneinigten Zeit zu finden, zu solcher zDreistigkeit im Freveln gelangt sein konnte. Das Verfahren war zu Rhodez vordem Assisengerichte den 18. Aug. (1817) eröffnet worden. Am 22. dess. Monatswurde Mad. Manson zum ersten Male öffentlich und im Beisein einer unge-heuern Volksmenge als Zeugin verhört. Drohungen, die ihr früher von allenSeiten gekommen waren, und deren für sie leicht zu errathende Urheber zum Theilsich gegenwärtig befanden, hatten die zartorganisirte, ohnedies reizbare Frau schonvorher eingeschüchtert; als man sie nun den Mördern, und besonders Bastide, ge-genüberstellte, sank sie in Ohnmacht und nahm daraus, wieder zu sich gekommen,ihr früher vor ihrem Vater und dem Präfecten abgelegtes Gcstandniß zurück, hart-näckig läugnend, daß sie am bewußten Tage im Bancal'schen Hause gewesen sei.
Als man ihr hieraus Alles vorhielt, was sie theils gegen benannte beide Personen,theils auch, nach Aussage des Clcmandot, gegenAndre, in Gesellschaften, über einzelne ^
Thatsachen bei dem ganzen Hergänge erzählt hatte, da riefsie in ihrer Angst aus: siekönne die Wahrheit nicht sagen, und sie habe jene Umstände nur einem andern Frauen-zimmer nacherzählt, das gegenwärtig gewesen sei. Auf die weitere Frage, wer diesePerson sei, suchte sie aber neuerdings Ausflüchte und gab nur zu verstehen, es mögewol Dem.Rose Pierret (ein junges und schönes, aus guter Familie stammendes Mäd-chen) gewesen sein. Als man jedoch mit diesen schwankenden Angaben sich nicht begnü-gen wollte und immer weiter mit Fragen in sie drang, da rief sie endlich, in der letztenSitzung der Assise am 5. Scpt., schmerzlich aus: „Ach, noch sind nicht alle Schul-dige in Fesseln, aber über meine Lippen darfdie Wahrheit nicht!" Am 12.Sept. spra-chen die Geschworenen ihr fast einstimmiges Urtheil aus. Nach demselben ward derWitwe Bancal, dem Bastide, Jausion, Bax und Eollard der Tod; demMiffo-nier und der Anne Benoit zeitlebens die Galeere, dem Bousquier ein Jahr Zucht- 'Haus zuerkannt, Mad. Manson aber, auf Antrag des Generalprocurators, wegenfalschen Zeugnisses in Verhaft genommen. Die Familien des Bastide und Jausionsetzten Alles in Bewegung, um, womöglich, die Genannten zu retten; und da zugleicher Zeit die Verurtheilten bei dem Cassationshofe mit Appellation einkamen,wirklich auch im Verfahren nicht immer nach allen vorgeschriebenen Regeln gehan-delt worden war, so entschied dieser am 10. Oct.: daß das Urtheil der Assise in