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Froben Frobisher

geht, welches bei denen durch das Gesetz bestimmten Fristen (Fatalien, Ordnungs-ftisten, Nochfristen) durch den bloßen Ablauf derselben geschieht; bei den vornRichter bestimmten aber nach gemeinem deutschen Proceßrecht einen Antrag derGegenpartei (Ungehorsamsbeschuldigung, aoeusatio vontumaoise) und richterli-ches Decret voraussetzt. Die bekannteste gesetzliche Frist ist die von 10 Tagen (to-tale äevenäü), binnen welchen ein richterliches Urtheil durch Rechtsmittel (Appel-lation, Läuterung, Revision u. s. w.) von der Rechtskraft abgehalten werden kann,und welche von der Stunde der Publication zu laufen anfangt, sodaß sie mit der-selben Stunde am 11. Tage zu Ende geht. Auf dieser Kraft der Fristen, derenVerstreichen einem Verzichte gleich ist, beruht nicht allein der Betrieb der Processe,sondern auch die Sicherheit der Rechte und Ruhe der Bürger gegen veraltete undauf irgend eine Weise getilgte oder aufgegebene Ansprüche. (S. Verjährung.)Eine sächsische Frist besteht in 6 Wochen und 3 Tagen; sie hat ihren Ursprung inder alten deutschen Gerichtsverfassung, nach welcher jede Ladung vor Gericht 14Nächte in sich fassen mußte (alsy immer auf den 15. Tag gerichtet war), und eineVerurtheilung erst nach dreimäliger Vorladung (also am 45. Tage)'erfolgenkonnte. 37.

Froben (Johann), ein gelehrter Buchdrucker, geb. zu Hammelburg inFranken 1460, gieng nach Vollendung seiner Studien nach Basel, wo er Corrcctvrin Amerbach'S Officin war, bis er 1491 eine eigne Officin errichtete, deren ersterDruck eine lat. Bibel war. Seine Drucke, welche sich durch große Correctheit em-pfehlen, waren meist theologischen, vorzüglich patristischen Inhalts, doch verdanktman ihm auch mehre vorzügliche Ausgaben alter römischer Classiker. Seine grie-chische Type ist nicht schön, seine lateinische rund und deutlich, ohne gefällig zu sein,und er ist einer der Ersten, welche lateinische Lettern in ihren Drucken gebrauchten.Seine Titelblätter sind gewöhnlich etwas überladen, doch sind die Randcinfassungenbei vielen derselben nach Zeichnungen von Holbein und nicht ohne Verdienst. Auchkennt man von ihm einen Pergamentdruck (die 2. Ausg. des Erasmischen N. Test.von 1519). Er war ein vertrauter Freund des Erasmus von Rotterdam, der seinHausgenosse war und alle seine Schriften von ihm drucken ließ. Er starb an denFolgen eines unglücklichen Falles 1527. Seine Officin wurde von seinen SöhnenHieronymus und Johann, und spater von seinen Enkeln Ambrosius und Aureliusmit geringerm Glücke fortgesetzt.

Frobisher (Sir Martin, Frobiser, auch Forbisher), Seefahrer, geb. zuDoncaster in Porkshire, faßte den Plan, eine nordwestliche Durchfahrt nach Chinaaufzusuchen. Nach 15jähr. Bemühungen gelang es ihm, auf Verwenden Dud-ley's, Grafen v. Warwick, eine Gesellschaft zusammenzubringen, welche so vielGeld Herschoß, daß er zwei kleine Schiffe und eine Pinasse ausrüsten und damitam 8. Juni 1576 von Deptfort absegeln konnte. Am 11. Juli erblickte er unter61° N. B. ein Land, das er für das Friesland Zcno's hielt. DaS Eis hinderteihn zu landen. Er fuhr südwestlich, dann nördlich, und glaubte am 28. die Küstevon Labrador zu sehen; am 31. sah er ein drittes Land, und am 11. Aug. befander sich in einer Meerenge, die er 50 Stunden hinausfuhr und nach sich benannte.Die Bewohner glichen den Tataren. Er bemächtigte sich eines derselben und nahmihn mit sich. Am 2. Oct. kam er nach Harwich zurück, nachdem er von dem ent-deckten Lande Besitz genommen. Einer seiner Matrosen hatte einen schwarzenStein von dort mitgebracht, welcher der Steinkohle glich und von Gewicht sehrschwer war. Man hielt ihn für goldhaltig. Die Gesellschaft unternahm dahereine zweite Ausrüstung, mit welcher F. am 26. Mai 1577 abging. Er kamwieder in die Meerenge, die er mit Eis bedeckt fand, besuchte das Land, undnahm auf einer Insel eine Ladung von jenem schwarzen Stein ein. Die KöniginElisabeth war mit dem Erfolge sehr zufrieden. Man beschloß, in dem neuentdeck-

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