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Frischlin Frist
F r isch lin(Nikodemus), Gelehrter und lat. Dichter des 16. Jahrh., merk-würdig wegen s. Schriften und s. unglücklichen Schicksals, geb. 1547 zu Balingenim Würtembergischen. Griechische und römische Literatur waren sein Hauptstu-dium. Im Stifte zu Tübingen zeichnete er sich so aus, daß er im 21.1. ein öffentli-liches Lehramt an diesem Institut erhielt. Seine geschmackvollere Erklärungsart derclassischen Schriftsteller, besonders der Dichter, sein lebhafter Vortrag und seinehinreißende Beredtsamkeit verschafften ihm eine große Anzahl Zuhörer, selbst ausden vornehmsten Ständen; dies erregte die Eifersucht seiner Eollcgen, besonders s.ehemaligen Lehrers im Stifte, Erusius. F. vertheidigte sich mit den Waffen desWitzes, aber nicht mit der gehörigen Klugheit. Dadurch erbitterte er seine Gegnernoch mehr und vergrößerte ihre Menge. Indeß erhielt er von mehren Orten hereinen Ruf zu Lehrstellen. Als er 1575 auf dem Reichstage zu Regensburg seineKomödie „Rebekka" dem Kaiser Maximilian II. vorlas, ertheilte ihm dieser denpoetischen Lorberkranz nebst einem adeligen Wappen und ernannte ihn später zumPfalzgrafen, zur Belohnung für ein Lobgedicht auf die Kaiser aus dem östr. Hause.Diese Auszeichnungen erhöhten noch den Neid seiner Collegen. Man beschuldigteihn der Neuerungssucht, des Übermuths und der Böllerei. Der Streit erhitzte sichimmer mehr. Eine Rede, das Lob des Landlebens, die er drucken ließ, und in wel-cher er die Sitten des damaligen Adels sehr ungünstig geschildert hatte, erregte auchden Haß dieser Kaste gegen ihn. Bon allen Seiten gedrängt, nahm er (1582) ei-nen Ruf als Rector der Schule zu Laibach in Ärain an. Nach 2 Jahren aber gaber diese Stelle, in der er sich neuen Ruhm erworben hatte, auf und kehrte nach Tü-bingen zurück. Hier brachten eS seine Gegner endlich bei dem Fürsten so weit, daßihm auferlegt wurde, entweder sich zu einem ewigen Stillschweigen zu verbindenoder für immer das Vaterland zu verlassen. Er wählte das Letztere, verließ (1586)Tübingen und irrte einige Jahre in den Rheingegenden und in Sachsen umher,ohne Anstellung, immer beschäftigt mit literarischen Arbeiten und mit Beantwor-tung der Schriften seines Hauptgegners Erusius in Tübingen. Er wurde zwar(1588) als Rector zu Braunschweig angestellt, verließ aber auch diese Stelle nach19 Monaten und ging in dieRheingegenden. Die Weigerung, ihm das rechtmäßigeEchtheit seiner Frau verabfolgen zu lassen, erbitterte ihn gegen die würtemb. Re-gierung, die ihn als einen Pasquillanten durch einen Beamten in einem Gasthausezu Mainz aufheben und, weil er sich wegen seiner Befreiung an den Kaiser undandre deutsche Große wandte, auf die Festung Hohenurach in engen Gewahrsambringen ließ. Hier verfertigte er aus seiner Wäsche ein Seil, um sich an demselbenin der Nacht vom 29. zum 30. Nov. 1590 herabzulassen. Getäuscht durch denSchimmer des Mondes, hatte er die gefährlichste Stelle gewählt, das Seil riß,und er siel zerschmettert zwischen den Felsenwänden hinab. S. Conz's „Kleine pro-saische Schriften" (1. B., 1821). — F. war ein vielumfassender Geist. Seine Ele-gien und s. „Hebraide" (die Geschichte der jüdischen Könige) in 12 Büch., die er imKerker zu Hohenurach dichtete, geben ihm einen Platz unter den bessern neuern tat.Dichtern. Tragödien sind ihm nicht gelungen. Seine 7 Komödien enthalten ein-zelne hervorstechende Züge des Witzes. Seine meisten Schriften tragen freilichdas Gepräge der Eile; andre Fehler derselben sind auf Rechnung des Zeitalters zuschreiben. Das Meiste hat er für die Grammatik geleistet; s. Anmerkungen überdie Satyren des Perstus und die Buco'ica und Georgica Virgil's, sowie seine lat.Übers. des KallimachuS und Aristophanes sind nicht ohne Werth.
Frist (terwinus), eine entweder durch das Gesetz oder eine richterliche Be-stimmung gesetzte Zeit, binnen welcher eine Handlung vorgenommen werden solloder darf; Fristverlängerung, Fristerstreckung (ckilatio), eine vomRichter ertheilte Erweiterung dieses Zeitraums. Die Fristen sind präclusiv, wenndurch unbenutzten Ablauf derselben das Recht zu der Handlung selbst verloren