einkunst zwischen Preußen und Frankreich abgeschlossen worden. Durch diese wurde !die Verbindung der beiden Mächte erneuert, und die gegenseitige Garantie der altenund neuerworbcnen Lander festgesetzt; Preußen trat Anspach zu Gunsten Baierns,Kleve und Neufchatel zur freien Verfügung an Frankreich, und dieses dagegen denganzen kurhanöverschcn Staat an Preußen ab. Diese unglückliche Erwerbung vonHanover, wovon Preußen am 1. April 1806 wirklich Besitz nahm, veranlaßte zuerstein Manifest (20. April), und dann eine förmliche Kriegserklärung Englands gegenPreußen (11. Juni). Auch mit Schweden, dessen König in Folge eines mit Eng- .land geschlossenen Subsidienvertrags das Herzogthum Lauenburg decken wollte,brachen Feindseligkeiten aus; die Preußen vertrieben die schwedischen Truppen ausdem Lauenburgischen. Doch erfolgte bald (Aug. 1806) eine Art von Aussöhnungzwischen beiden Mächten. Neue Friedensunterhandlungen Frankreichs mit Eng-land und Rußland, durch welche Preußen sich gefährdet glaubte, und die Errich-tung des Rheinbundes, veranlaßten auch zwischen Preußen und Frankreich neue ^Unterhandlungen. Preußen hatte die Idee, im Norden von Deutschland, sowieNapoleon in Süden und Westen es gethan hatte, einen nordisch-deutschen Bund zustiften, welcher alle im Grundvertrage des rheinischen Bundes nicht genannteStaaten enthalten sollte. Um den Federungen, daß Frankreich dieser beabsichtig-ten Verbindung kein Hinderniß entgegenstellen, seine Truppen aus Deutschland zu-rückziehen, und verschiedene widerrechtlich besetzte Orte räumen sollte, mehr Nach-druck zu geben, rüstete Preußen sich, bloß in Verbindung mit Sachsen, zum Kriege >gegen Frankreich, dessen Heere sich ebenfalls nach Deutschland in Bewegung setzte».
Am 9. Oct. begannen die Feindseligkeiten an der Saale; am folgenden Tage wurde I
der Vortrab des prcuß. Heeres bei Saalfeld zurückgedrängt, wo der tapfere Prinz ^
Louis von Preußen den Tod fand, und am 14. Oct. entschied die Doppelschlacht >
bei Jena und Auerstädt über das Schicksal des preuß. Heeres und aller zwischen der !
Weser und Elbe gelegenen preuß. Länder. Unbegreiflich schnell ergaben sich diewichtigsten Festungen den Feinden, und schon am 27. Oct. hielt der Sieger seinen >Einzug in die wehrlose Hauptstadt der prcuß. Monarchie. F. W. wählte Mcmel ;
zu seinem einstweiligen Aufenthalte, sammelte sein Heer aufs Neue und ahndete mit !
gerechter Strenge die Pflichtvergessenheit, die Viele sich hatten zu Schulden kom- !
men lassen (Publicandum v. 1. Dcc. 1806). In Gemeinschaft mit s. treuen Vcr- ^
Kündeten, dem Kaiser von Rußland, stellte er sich den in Ostpreußen eindringenden ^
Feinden entgegen. Die Schlachten bei Eilau und Friedland führten endlich den >
Frieden zu Tilsit (s. d.)am9. Juli 1807 herbei. In diesem Frieden mußteF.W. I
Provinzen abtreten, die seit Jahrhunderten seinem Hause treu ergeben gewesen wa- !
ren. Die Hälfte seines Reichs ging verloren, und darunter Provinzen, die in Rück- -
ficht deS Ackerbaues, Gewerbfleißes und Handels die vorzüglichsten waren. Wasden Schmerz des Verlustes noch vermehren mußte, war, daß auch die ihm verblei-benden Länder von den franz. Truppen besetzt gehalten wurden. Selbst die Haupt- !
stadt Berlin wurde erst im Dec. 1808 von ihnen geräumt, und der von seinen Un- '
terthanen zurückgesehnt« König konnte erst Ende 1809 in seine Residenz einziehen. 1Mit unablässigem Eifer und festem Willen arbeitete nun F. W., die Wunden, wel-che der Krieg seinen Staaten verursacht hatte, zu heilen, und eine völlig neue Ein- !
richtung der innern Staatsform zu geben. Die Armee wurde auf42,000 M. gesetzt ,
und neu gebildet. Eine neue Eivilverfassung wurde hergestellt, und der Gang der t
öffentlichen Gc.chäste genau bestimmt. Früher schon(9. Oct. 1807) war das wohl- >
thätige Edict erschienen, welches die Erbunterthänigkeit aufhob, und später (28. Juli ^
1808) abgeändert wurde. Unter dem Namen der Städteordnung wurde am 19. I
Nov. 1808 eine gesetzliche Vorschrift über die Vertretung der Stadtgemeinden inRücksicht des städtischen Gemeinwesens durch Stadtverordnete ertheilt. Ebenso 1wichtig und für den Staat Heilsam war die am 6. Nov. 1809 beschlossene Veräuße- f