Druckschrift 
4 (1830) F bis G
Entstehung
Seite
12
Einzelbild herunterladen
 

12

Fahnenberg Fahrbüchse

Fahnenberg (Ägid Joseph Karl von), von 1795 1806 östreich.Directorialgesandtcr zu Regensburg, geboren 1749 zu Mons im Hennegau,wo sein Vater zu jener Zeit als östr. Rittmeister stand. Der ursprünglicheName seiner Familie war Mayer, den aber einer seiner Vorfahren, der sichbei der Belagerung der Stadt Freiburg im Breisgau durch den stanz. Mar-schall von Villars um die Rettung der Stadt verdient gemacht hatte, krafteines kaiscrl. Adelsbriefs in Fahnenberg verwandelte. Nach dem Tode seinesVaters ging F. nach Wetzlar, wo sein mütterlicher Großvater die Stelle einesReichskammcrgerichts - Assessors bekleidete. Der junge F. besuchte dort dasGymnasium und studirte später in Würzburg und Heidelberg die Rechtswis-senschaften mit einem Erfolge, der ihn zu einem der gründlichsten Rechtsge-lehrten machte. 1773 trat er als Secretair in östreich. Dienste und erhieltden Auftrag, unter Aufsicht seines Oheims, des östr. Directorialgesandtenvon Bori« in Regensburg, ein Repertorium über die Urkunden des westfäli-schen Friedens zu verfassen. Diese Arbeit, welche ebenso ausgebreitete histo-rische als publicistische Kenntnisse erfodecte, wurde von ihm binnen 2 Jahrenzu Stande gebracht; dabei beschäftigte ihn noch die Reichstagspraxis. 1775ward er zum vorderöstr. Regierungsrathe in Freiburg ernannt, und erhielt,ein Jahr später, die burgundische Präsentation ans Kammergericht. 1782trat er wirklich beim Reichskammergcricht ein, nachdem er bis dahin seineStelle in Freiburg mit jenem Eifer und jener strengen Redlichkeit versehenhatte, die einen Hauptzug seines Charakters machen. Als Directorialgesand-ter in Regensburg benahm sich Herr v. F. in einer verhängnisvollen Zeitals Mann von Grundsätzen, Energie und reiner, deutscher Gesinnung. DieAuflösung des germanischen Bundes veranlaßte ihn, ins Privatleben zurück-zutreten, und wenn je von einem ruhenden Staatsmanne das vtium eumckixnitste gegolten, so kann es von ihm gesagt werden. Er lebt jetzt inWien sich und den Wissenschaften. Der Kaiser hat ihm zum Zeichen seinerZufriedenheit mit so vielfach erprobter Treue die ganze Directorialbesoldunggelassen. F.'S historische und publicistische Schriften, unter denen wir nurseiner Geschichte des Reichskammergerichts unter den Reichsvicaricn erwähnen,sind mit seltener Gründlichkeit abgefaßt. Von einigen noch ungedruckten wäredie Bekanntmachung zu wünschen.

Fahneneid, der Soldateneid, weil die Soldaten auf die Fahneschwören müssen. Fahnenlchen, ein kaiserliches Lehen, weil es ehe-mals mit Überreichung einer Fahne verliehen ward, welches in der Folgevermittelst eines Schwertes geschah, dessen Kopf der auf dem Throne sitzendeKaiser den Vasallen nach abgelegtem Lehncide küssen ließ. Fahncn-schmied, ein Feldschmied bei einer Fahne derReiterei. Fahnenschuh,die lederne Scheide, worein das Untertheil der Fahnenstange gesteckt wird.Fahnenschwung, die feierliche Ehrlichmachung eines durch ein Verbre-chen oder eine Beschimpfung unehrlich gewordenen Soldaten. Fahnen-wache, die Wache vor der ersten Linie des Lagers.

Fahrbüchse, diejenige Büchse, in welche der Münzwardein einStück von jeder geprägten Münze einwarf, um sie nachher auf Kreispro-bationstagen nach dem Schmelz- und Tiegelregister gehörig untersuchen zu las-sen. Fahrende Habe oder Fahrniß, im deutschen Rechte, beweg-liche Güter, oder alles Dasjenige, was von einem Orte zum andern gebrachtwerden kann, und den liegenden Gründen entgegengesetzt ist. Desgleichenauch Hausgcräth, im Gegensatze von Geld und Kleinodien. Fahr recht,so viel als Strand recht (s. d.), auch das an dessen Stelle eingeführteBergegeld. Fahrt beim Bergwesen, eine Leiter, wodurch man in die