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4 (1830) F bis G
Entstehung
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Fabretti 5

und wurde Mitglied des Wohlfahrtsausschusses. Er zeugte gegen die Girondistenund gegen Brissot, und war Berichterstatter über die Einführung des republikani-schen Calenocrs, wobei er viel Unwissenheit in astronomischen Kenntnissen verrieth.Späterhin machte er sich den Jacobinern verdächtig; Robespierre haßte ihn; manbeschuldigte ihn des Royalismus, und er wurde nebst Danton u. A. am 5. April1794 guillotinirt.

Fabretti (Rafael), einer der größten Alterthumsforscher, geb. 1618 zuUrbino im Kirchenstaate, bestimmte sich dem Studium der Rechtswissenschaftenauf der Schule zu Cagli, woselbst er im 18. Jahre den Doctorhut erhielt. Hier-auf ging er nach Rom, wo ein älterer Bruder von ihm, Stephan, als angesehenerRechtsanwalt lebte. Auf diesem classischen, mit den Werken des Alterthums be-deckten Boden gewann er jene Wissenschaft lieb, in welcher er sich durch gründlichesStudium, Scharfsinn und Geist so großen Ruhm erwarb. Die Gunst einigerGroßen unterstützte ihn mächtig auf der begonnenen Bahn. Durch den CardinalLorenzo Jmperiali in Staatsgeschäften nach Spanien gesendet, ward er, nachglücklicher Beendigung derselben, von Alexander VII. zum Schatzmeister des heil.Stuhles, und bald darauf zum Rechtsanwalt der päpstlichen Gesandtschaft beidem madrider Hofe ernannt. Die Muße, welche ihm dieser Posten 13 Jahrehindurch gewährte, ward von ihm zur Vervollkommnung in den archäologischenWissenschaften benutzt. Dann glückte es ihm, die römischen Alterthümer noch-mals an Ort und Stelle genau zu untersuchen, als der Nuntius, Carlo Bonelli,in Spanien zum Cardinal ernannt, ihn mit zurück nach Rom nahm. Auf derReise durch Frankreich und Oberitalien untersuchte F. alle ihm aufstoßende Denk-mäler des Alterthums und schloß mit den berühmtesten Gelehrten seines Faches,mit Menage, Mabillon, Hardouin und Montfaucon, dauernde Verbindungen.Bei seiner Ankunft in Rom ward er zum Appellationsrath am capitolinischen Ge-richtshöfe befördert: ein Amt, welches ihm hinreichende Muße gewährte, seinenLieblingsbeschäftigungen unermüdlich obzuliegen. Bald wies ihm das Vertrauendes Cardinals Cesi eine andre Laufbahn an. Er mußte diesen Herrn, der die Le-gatur von Urbino erhalten hatte, als Rechtsbeistand begleiten und erhielt dadurchGelegenheit, seinem Vaterlande sich vielfach nützlich zu erweisen. Nach 3 Jah-ren kehrte er nach Rom zurück, das er nun nicht mehr verließ, und fand da-selbst an dem Vicar von Jnnocenz XI., dem Cardinal Gasparo Carpegna, einenmächtigen Beschützer. Von jetzt an überließ sich F. gänzlich seinem Eifer für dieAlterthumskunde. Die ersten Werke von ihm in diesem Fache (3 Dissertationenüber die römischen Aquäducte und s.8^ntazma cke voluinna Irajani") erwar-ben ihm die Anerkennung aller Männer von Fach, ausgenommen des HolländersGronovius, mit welchem er wegen Auslegung einiger Stellen im Titus Livius ineine Fehde gericth, die von Beiden nicht ohne Verletzung des guten Tons geführtwurde. Mit derselben Gelehrsamkeit untersuchte F. später die dermalen im MuscoCapitolino befindlichen und auf die Belagerung von Troja Bezug habenden Bas-reliefs , die u. d. N. 'kable iliague bekannt sind, sowie die vom Kaiser Claudiusangelegten unterirdischen Canäle zum Abfluß der Gewässer deS Sees Fucinus,und sowol hier, als bei Erklärung der zahlreichen von ihm entdeckten und gesam-melten Inschriften, zeigte er die ganze Tiefe seiner archäologischen und archäogra-phischen Kenntnisse. Carpegna hatte ihm die Aufsicht über das sogenannte unter-irdische Rom oder die Katakomben anvertraut; die Schätze, welche F. hier zu Tageförderte, und mit denen er zum Theil sein Haus zu Urbino und seinen Land-sitz ausschmückte, wurden der Gegenstand seines letzten Werkes. GleichenSchutz, wie der Cardinal Carpegna, ließ ihm auch Alexander VIII. (vorher Car-dinal Ottoboni) angedeihen. Er ernannte F. zum 8eor«tario <le' inemoriali,zum Kanonikus an der Kirche Sta.-Maria Transtiberiana, und zuletzt zum Ka-