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besetzt werden können. Die erste Tabelle zeigt die
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Prämie.
II. Versicherungen auf Summen, einer genanntenPerson zahlbar, im Fall sie den Versichertenüberlebt. Siehe zweyta Tabelle.
Dieselben sind anwendbar, wenn jemand einer ge-wissen Person eine Summe bey seinem Tode zusichernwill, als ein Mann seiner Frau, seinem Freunde oderDiener, eine Frau ihrem Mann u. s. w.
III. Versicherungen auf das Leben zweyer verbun-denen Personen, und wird die versicherteSumme nebst dem etwa hinzugefügten Bonusbeym Tode des einen oder andern Tlieils derüberlebenden Person ausgezahlt. Siehe dritteTabelle.
IV. Versicherungen auf Aussteuern, welche bey zu-rückgelegtem 21 stcn Jahre bezahlt werden, undzwar nicht unter CLm^l 100. — so wie vorläufignicht über Ct.OT^ 10000. —. Siehe vierte Ta-belle.
Vermöge dieser Versicherungen können Aelteru,Verwandte oder Freunde durch Bezahlung einer Summe,oder durch jährliche Bcyträge, den Töchtern eine Aus-steuer bey ihrer Verlieirathung, den Söhnen ein Ca-pital zur Erleichterung ihres Eintritts in das bürger-liche Leben verschaffen.
Ausser den genannten Arten der Versicherungwird die Deutsche Lebensversichertings - Gesellschaftjede andere Lebensversicherung, welche die besondcrnVerhältnisse des zu Versichernden nöthig machen, ge-gen angemessene Prämien übernehmen. Sie übernimmt