Anhang.
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Nr. 2 .
Nach Weisung
von denjenigen Theilen der Monarchie, welche bei derGrenzzoll-Organisation der östlichen Provinzen ausdem neuen Steucrverbande gelassen worden sind.
Nr.
Benennung
der
Regierung« -Bezirke.
Benennung der von derZolllinie ausgeschlossenen Landes-theile.
1.
Erfurt.
1) Der Hcnnebergsche Kreis.
2 ) Der Neustädtsche Kreis.
I) Der Erfurtsche Kreis nach seinergegenwärtigen Begrenzung.
4) Die Stadt Benneckenstein mit ih-ren Umgebungen.
L.
Magdeburg
Die im Braunschweigschen gelegenenDörfer Wolfsburg, Häslingen undHelnigen.
Z.
Merseburg.
Die vom Auslande umschlossenenDörfer Alt Löbnitz, Mellschütz undKischlitz.
4-
Stralsund.
Der gesammte Regierungsbezirk, um-fassend alles Land am linkem Per,neufer.
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