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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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210
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210 Konto. Meßgüter.

mit einer besonder» Instruktion versehen werden.

§. 6g.

Konto (Steuer-), s. Verfahren Y, 26, 27, zg, z6, 41,42, 40, Zo, 51.

Kupferwaaren, s. Meßgüter 1.

Kurze Maaren, s. ebend.

Lederwaaren, s. ebend.

Leinenwaaren, s. ebend.

Leitung (die) der sämmtlichen Meßgeschäfte ges!'iehetan jedem Meßorte durch eine besondere Regierungs-Meßvermaltungs - Deputation, welcher sämtliche zurAusführung des Meßdienstes errichteten Hebungs-und Kontrollstellen und Beamten untergeordnet sind,und worüber eine Geschästsanleitung das Erforderlichenaher bestimmt. §. 67.

Merkmale, s. Verkehr.

Meßgüter. 1) Als eigentliche Meßgüter werden al-lein ansehen: Baumwollen-, Leinen-, Sei-den-, Wollen-, Leder-, Pelz-, Eisen-, Ku-pfer-, Messing- und andere Metall-, Stein,gut-, Porzellan-, Glas- und sogenannte kurzeMaaren. §. 1.

2) Alle andere, nicht zu den vorgenannten eigent-lichen Meßgütern gehörige Maaren, auch wenn sie