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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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119
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Vergehen. Verkehr. H9

dacht ist Anhaltung und Revision zulässig. Ebend.§. iZ4-

Für die Extraposten mit Kaufmannswaarcn,gelten die Bestimmungen des §. iZi. der Instr., insofe»n nämlich Sachen geladen sind, welche eine Aus/gangs-Expedition erfordern. Ebend. 155.

Vergehen, (neues), s. Steuerverbrechen 43 -

Vergehungen, s. Dienstvergehungen,

Vergütigung, (Anspruch auf) der mehr gezahltenZollgefälle, s. Begleitscheine iZ, Niederlagerecht 4 -

VergütigUNg, für versteuerte Waaren, welche zur Er-gänzung der unversteuert gelagerten gedient haben,s. Packhofslager 6 .

Verheimlichung, s. Steuerverbrechei, II,

Verkehr im Innern soll frei seyn und keine Beschrän-kungen desselben zwischen den verschiedenen Provin-zen oder Landtheilen des Staats statt finde». Ges.§. 16,

Verkehr mit abgesonderten und vorspringenden Lan-deStheilen, und dem übrigen Inlands, unterliegt denBeschränkungen, welche dieses Verhältniß erfordert.Ges. §. 24.

Verkehr im Innern wobei das Ausland berührt wird,s. Verfahren 29, u. f.