Vergehen. Verkehr. H9
dacht ist Anhaltung und Revision zulässig. Ebend.§. iZ4-
Für die Extraposten mit Kaufmannswaarcn,gelten die Bestimmungen des §. iZi. der Instr., insofe»n nämlich Sachen geladen sind, welche eine Aus/gangs-Expedition erfordern. Ebend. 155.
Vergehen, (neues), s. Steuerverbrechen 43 -
Vergehungen, s. Dienstvergehungen,
Vergütigung, (Anspruch auf) der mehr gezahltenZollgefälle, s. Begleitscheine iZ, Niederlagerecht 4 -
VergütigUNg, für versteuerte Waaren, welche zur Er-gänzung der unversteuert gelagerten gedient haben,s. Packhofslager 6 .
Verheimlichung, s. Steuerverbrechei, II,
Verkehr im Innern soll frei seyn und keine Beschrän-kungen desselben zwischen den verschiedenen Provin-zen oder Landtheilen des Staats statt finde». Ges.§. 16,
Verkehr mit abgesonderten und vorspringenden Lan-deStheilen, und dem übrigen Inlands, unterliegt denBeschränkungen, welche dieses Verhältniß erfordert.Ges. §. 24.
Verkehr im Innern wobei das Ausland berührt wird,s. Verfahren 29, u. f.