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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
Entstehung
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Abänderung des Verfahren-/ s. Verfahren 47.Abänderungen des Tarifs können, der Regel nach,nur nach den in dem Gesetz ausgesprochenen Grund-sätzen geschehen. Ges. §. 2Z.

Abfertigung. 1) Die Abfertigung geschieht, in derRegel, in der Folgeordnung der Anmeldung. Vonden nothwendigen Ausnahmen wird in der Folge dieRede sein; außerdem geht auch die Abfertigung dermit der Post reisenden, derjenigen der Frachtfuhr-werke vor. Znstr. z. G. V. §. 17.

2) Nach erfolgter Abfertigung meldet sich der Waa-renführer, wenn er abfahren will, mit Abgabe seinerquittirten Deklaration, bei dem Inspektor, welcherihm, nachdem er sie unterschrieben hat, mit dem, was«r zu beobachten verbunden ist, bekannt macht Eben,daselbst §. 52.

Abgaben (Kommunal-) von ausländischen Waaren, s.Waaren.

Abgabesah (höchster), s. Entrichtung 4. Begleitscheineiz. Waarenverschluß 6.

Abgang oder Verlust beim Transport, s. Erhebung 4.