nicht durch seine Delegation gesetzt, haben sie dieSouverainität des Bundes in die Masse allerseiner Glieder hineiugelegt, und also die Demo-cratie eingeführt. Da nach dem zweyten BucheKap. i., und dem dritten, K. iS. die Souverai-nität, wesentlich beruhend im Gesammtwillen, im-mer dieselbe oder eine andere ohne Mitteldingnicht von ihm abgesondert, noch übertragen werdenkann, haben sie mit Nichten einen unabhängigenBundestag gesetzt, sondern blos verantworrliche, anihre Instructionen gebundene Staatsdiener zu me-chanischen Stimmführern des souverainen Volksgemacht. Da nach dem vierten Buche K. 2. un-ter allen Gesetzen der Socialpact von allen Hand-lungen des freyen Menschen diejenige, die ammeisien seinem freyen Entschlüsse anheim gegebenseyn muß, allein die volle Einstimmigkeit aller Con-trahirenden erfordert, so haben sie folgerecht füralle organischen Gesetze die Einhelligkeit aller Stim-men zum unnachlaslichcn Gesetz gemacht. Danach B. II. K. s. die Souverainität wesentlichuutheilbar ist, die Urheber der Constitution aberdoch die Eintheilung in die gesetzgebende und voll-ziehende Gewalt beliebt, so haben sie diese Aerfal-lnng geschickt in zwcy Kammern unter Einem Dachversteckt, wo in der Einen im Plenum das ganzeversammelte Volk die Gesetze von sich giebt, unddann dasselbe Volk im Gleichen nur immer mit
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