II. Vergangenheit. irä
Fügung der Umstände seyn, oder wird vielmehriu ihrer ganzen Vollendung in der Wirklichkeitnie gefunden werden. Der Staat ist eingerichtet,damit die wilden, thierischen Triebe in der Gesell-schaft gebändigt, die schlafenden, tragen Kräfteaber geweckt und angctrieben werden, durch dasHöhere, Bessere in der menschlichen Natur, indemdurch den Organism der Verfassung dein Gei-stigen eine künstliche Uebermacht über dis phy-sisch-stärkere rohe Masse gegeben ist. Aber esverwirrt sich diese Ordnung leicht wegen ihrer Künst-lichkeit, indem die gemischte Natur aller ihrer Or-gane, in denen die reißenden Triebe sich hinausbis in die höchsten Institutionen, dafür aber auchdas geistige Licht wieder bis zur Tiefe hinab ver-breitet, sich mit ihr in einem stetigen Widersprucheversetzt, und nun die Meinung sich nicht leichtrein erhält von der Trübung der Leidenschaften,noch die Autorität von der allgemeinen Gebrech-lichkeit menschlicher Natur. Darum ist in denneueren Verfassungen angenommen, daß ein Zwie-spalt zwischen beyden, zur Oekonomie der Gesell-schaft unentbehrlich, sich bewahre, damit das inder Masse verbreitete Licht ihre Willenskraft er-leuchte, und die Meinung der Autorität als ihr äuße-res, auseinandcrgezogenes Gewissen entgegen trete,und richtend nach einem Gesetze, das sie beyde als