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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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oder nach unserer Bezeichnung,

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so daß daher die Gleichung (A) des §. 31 in folgende übergeht

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§. 34. Bisher ist auf die Auslagen, welche die Caffe durchihre Geschäftsführung, Beamtenbesoldung u. dgl. haben kann,keine Rücksicht genommen worden. Sei nun Z diese jährlicheAuSlage, welche die Caffe für jedes einzelne Paar hat. DieseAuslage wird im Allgemeinen dieselbe bleiben, für ein vollstän-diges Paar, in welchem beide Personen noch leben, und für einsolches, in welchem der Mann schon todt ist und nur die Witwenoch lebt, oder diese Auslage wird bis an das völlige Absterbendes Paares dauern.

Ist aber R die Anzahl der Paare, in welchen der Mannbei seinem Eintritte das Alter von in, und die Frau das Altervon n Jahren hatte, so ist (S. 63) nach t Jahren die Anzahl

aller ganzen Ehen ^ ^ N ,

und die Anzahl aller derjenigen Paare, in welchen der Mann

schon todt ist, die Frau aber noch lebt, (l ^

und daher ist Beider Summe, oder die Anzahl aller ganzenEhen und aller Witwen N, woraus folgt, daß die auf den

Anfang reducirte Auslage der Caffe für jedes dieser Paare ist:Am Ende des

ersten Jahres . . . .

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zweiten Jahres....

dritten Jahres....