Zweite Abtheilung.
Nähere
Bestimmung der Erb- und Lebensversicherungen.
Erklärung und Gebrauch der Mortalitätstafel.
§. i. ^ine Mortalitätstafel soll angeben, wie viel voneiner gegebenen Anzahl in demselben Jahre geborner Menschennach einem, zwei, drei . . . Jahren noch leben.
Hätte man z. B. beobachtet, daß von 1000 in einemJahre gestorbenen Menschen
500 von dem Alter von 0 bis 20 Jahren waren,
200 — — — 20 bis 50 und
300 — — — 50 bis yo
so sind die ersten 500 vor 1 bis 20 Jahren geboren worden,die andern 200 vor 20 bis 50 unddie letzten 300 vor 50 bis 90,woraus folgt, daß von 1000 in demselben Jahre oder zugleichgebornen Menschen gestorben sind
500 in den ersten 20 Jahren,
700 in den ersten 50 Jahren und1000 in allen yo Jahren,
oder daß von 1000 zugleich gebornen Menschen am Ende des