Tafel bezeichnet, die durch I> begründete Wicwenpensioii
l>
x^ -- 100 —, weil st : 100 — I> : x^ ist.
Tritt man daher mit dem Antrittsgelde a und mit demjährlichen Beitrag Ii zugleich ein, so ist die dadurch begründeteWitwenpension
k — x -j- oder es ist
Lx. Ist das Alter des Mannes m — HO und der Fraun — 25, ihr Antrittsgeld a — 100 Gulden, und ihr jährlicherBeitrag K — 20 Gulden, so hat man, da für r — 1.05 dieTafel XXII gibt a^Zgo.i und st — 35.82
— — 0.256 und — 0.550 also? — 81.5.
Ware umgekehrt die Pension k und das Antrittsgeld agegeben, so ist der entsprechende jährliche Beitrag
(V--A S,
Lx. Sei m —30, ii— 15 und » — I? — 1000 Gulden,so ist nach der Tafel XXII « — 355.3 und st — 26.53
also b 26.53 (10 — ^ 20H.8H
und so fort in allen ähnlichen Fällen, wo man immer mitHülfe der erwähnten Tafeln, wenn man von den drei Größen a,b und? zwei kennt, die dritte aus der Gleichung findet
? - WO -j-
wo « und st die beiden, dem gegebenen Paare entsprechendeZahlen der Tafel sind.
III. Man muß noch bemerken, daß die zweiten Zahlen derTafeln XXI und XXII eigentlich nach der Gleichung
^ rr»
I" st- 0.75
berechnet wurden, wo « die erste Zahl dieser Tafeln bezeichnet.So findet man z. B. in der Tafel XXII für m—6o und n—HO