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I^x. Sei das Alter des Mannes m^/,0 und das der Fra»» — 30 bei ihrem Eintritte, sc> hat man für r — 1.04
10.78, r>n ,.i — 2041.7 t und vn ^ 135.35
also auch «A- 10.78 st — 4.305 HI)
Ist also — 100 und st — 0, so ist «-430.5;ist aber — 100 und 2 — 0, so ist
st — ^ 3y.y oder wenn die jährlichen Beiträge
schon im Zlnfange des Jahres bezahlt werden,
st — --- — ^>0.55.
ir.78
Dadurch sind also auch die Werthe von 2 und st für jedeandere Rente gegeben. Ist z. B. die Witwenrente ^ — 50, soist auch in dem vorigen Beispiele
2 ^ 215.25 für st — 0 undst— iy.95 für «—0
Ware die Rente — 50 und zugleich das Antrittsgeld« — 100 gegeben, so ist die Gleichung (I)
100 -l- 10.78 st — 215.25 oder st — IO.69Wäre endlich die Rente ^ — 50 und der jährliche Bei-trag st — 10 gegeben, so ist die Gleichung (I)
2^107.8 — 215.25
oder dann ist das Antrittsgeld « — 107.45 u. s. w.
Die Tafeln XX, XXI und XXII enthalten in der erstenZeile das.Antrittsgeld für st —0, und in der zweiten den jähr-lichen Beitrag für 2— 0, für eine Witwenrente von 100und für den Zinsfuß von r — 1.03, 1.04 und 1.05.
II. Tritt man in eine solche Gesellschaft bloß durch dasAntrittsgeld r>, ohne jährliche Beiträge ein, so ist, wenn «dieentsprechende Zahl der Tafel ist, die durch a begründete Wit-
wenpension x — I00 —, weil 2 :100 — a:x ist.
Tritt man aber bloß durch den jährlichen Beitrag b, ohneAntrittsgeld ein, so ist, wenn st die entsprechende Zahl der