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Eben so gibt m — 20 und n — 60
« ^ / (i6.?y -g- 8.34—15.30) -- y83.0.
Die Tafel XVIII enthält diese Werthe von «für-/— ION
der Tafel VIII, so erhält Man den jährlichen Beitrag, welche»das Paar während seines Zusammenlebens, ohne Antrittsgeld,zu entrichten hat, um dem Ueberlebenden jene Rente von 100 fl.zu versichern, die er jährlich bis an seinen Tod bezieht.
§. 2y. Zwei Personen, von welchen die eine m und dieandere n Jahre alt ist, geben das Antrittsgeld «und den jähr-lichen Beitrag st, und verlangen dafür, so lange sie beisammenleben, von der Cafse die jährliche Rente /. Wenn eines dieserbeiden Mitglieder stirbt, so hört die Zahlung der Casse auf.
Man nennt diese Rente eine Eherente oder überhaupt eineVerbindungsrente, weil die Zahlung nur eben so lange, alsdie Verbindung selbst, währt.
Nach dem Vorhergehenden ist der anfängliche Werth derEinnahme der Casse von diesem Paare
und da von R solchen Paaren am Ende des ersten Jahres noch
u. s. f. solche Paare übrig sind, in welchen beide Theile nochleben, so ist die anfängliche Ausgabe der Casse für eines dieserPaare gleich
und st — 0. Dividirt man diese Zahlen durch die Größe I
E h e r e n t e n-
«-1- st. 1
am Ende des zweiten Jahres nochX.
-s-
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oder kürz, gleich I . Wir haben daher
^ -l- st. I — / , I