III
gleich « -l- st . l , oder wenn die Beitrage, wie gewöhnlich, imAnfange jedes Jahres bezahlt werden, « -i- st (i i- I
Wenn eine von diesen beiden Personen stirbt, so werdenkeine jährliche Beiträge mehr entrichtet.
Von einer Anzahl K solcher Paare, in welchen die einePerson bei ihrem Eintritte m und die andere n Jahre alt ist,entstehen aber (nach S. 68) solche Paare,
wo m schon todt ist und wo n schon todt ist undn noch lebt m noch lebt
im ersten Jahre (i.un zweiten Jahre
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u. s. w. und da eben von diesen Paaren die überlebende Per-son die Rente ^ bis an ihren Tod erhalten soll, so ist der an-fängliche Werth aller Ausgaben der Casse für jedes einzelnedieser Paare
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oder mit Hülfe unserer Abkürzungen (§. 16 )A ' "7.- 'l- - 2.1
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so daß man daher hat
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Lx IN — 20, n-^ 30, r^: 1.04, A — 100 gibt
16.79O, --- 15065, l" — 12670 also
ist, wenn keine jährliche Beiträge bezahlt werden, das An-trittsgeld
a — (16.79O-I-15.085 —25.340) —100(6.535) —653.5.