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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
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111
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III

gleich « -l- st . l , oder wenn die Beitrage, wie gewöhnlich, imAnfange jedes Jahres bezahlt werden, « -i- st (i i- I

Wenn eine von diesen beiden Personen stirbt, so werdenkeine jährliche Beiträge mehr entrichtet.

Von einer Anzahl K solcher Paare, in welchen die einePerson bei ihrem Eintritte m und die andere n Jahre alt ist,entstehen aber (nach S. 68) solche Paare,

wo m schon todt ist und wo n schon todt ist undn noch lebt m noch lebt

im ersten Jahre (i.un zweiten Jahre

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u. s. w. und da eben von diesen Paaren die überlebende Per-son die Rente ^ bis an ihren Tod erhalten soll, so ist der an-fängliche Werth aller Ausgaben der Casse für jedes einzelnedieser Paare

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oder mit Hülfe unserer Abkürzungen (§. 16 )A ' "7.- 'l- - 2.1

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so daß man daher hat

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Lx IN 20, n-^ 30, r^: 1.04, A 100 gibt

16.79O, --- 15065, l" 12670 also

ist, wenn keine jährliche Beiträge bezahlt werden, das An-trittsgeld

a (16.79O-I-15.08525.340)100(6.535)653.5.