Druckschrift 
Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
Seite
110
Einzelbild herunterladen
 

so daß man daher für die Auflösung dieser Aufgabe hatL -l- sZ . I

2 I

Lv. Ist I» 20, n 30, <A 100, r 1.0/^ under 0, so ist

-^rnr 4g5 -Vn I 44^

12.7^

X, 4g>.

X ^ 4äg

l" ' 12.73

I 12.6?

also 12.67 jZ 0.ss6 P oder si 3.6^.

Ist aber für dasselbe Paar j3 o, so ist « 0.^6 ^6.

Die Tafel XVII enthalt die Werthe der jährlichen Bei-trage, wenn kein Antrittsgeld entrichtet wird, für eine gegen-seitige Erbactie von 100 Gulden, nach der Einrichtung derUnion 8ooiet^ in London.

Daß sich übrigens auch hier temporäre jährliche Beiträge,die bloß wahrend der a ersten Jahre entrichtet werden, sowie I- Probejahre einführen lassen, ist für sich klar, und kannhier, Widerholungen zu vermeiden, Übergängen werden.

§.28. Wir wollen nun auch die Renten oderdielebens-länglichen Zahlungen zu bestimmen suchen, welche dem ein-gegangenen Vertrage zu Folge einer oder auch beiden Personeneines eintretenden Paares von der Casse zu entrichten sind.

Gegenseitige Erbrente.

Zwei Personen des Alters in und n geben zusammen dasAntrittsgeld « und, so lange sie beisammen leben,den jährlichen Beitrag ss. Dafür soll die Casse bei dem Todeder einen dieser beiden Personen, gleichviel welcher,' der an-dern bis an ihren Tod jährlich die Rente entrichten.

Die Einnahme der Casse von diesem Paare ist, wie §. 25,