so daß man daher für die Auflösung dieser Aufgabe hatL -l- sZ . I —
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Lv. Ist I» — 20, n — 30, <A — 100, r — 1.0/^ under — 0, so ist
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also 12.67 jZ — 0.ss6 P oder si — 3.6^.
Ist aber für dasselbe Paar j3 — o, so ist « 0.^6 — ^6.
Die Tafel XVII enthalt die Werthe der jährlichen Bei-trage, wenn kein Antrittsgeld entrichtet wird, für eine gegen-seitige Erbactie von 100 Gulden, nach der Einrichtung derUnion 8ooiet^ in London.
Daß sich übrigens auch hier temporäre jährliche Beiträge,die bloß wahrend der a ersten Jahre entrichtet werden, sowie I- Probejahre einführen lassen, ist für sich klar, und kannhier, Widerholungen zu vermeiden, Übergängen werden.
§.28. Wir wollen nun auch die Renten oderdielebens-länglichen Zahlungen zu bestimmen suchen, welche dem ein-gegangenen Vertrage zu Folge einer oder auch beiden Personeneines eintretenden Paares von der Casse zu entrichten sind.
Gegenseitige Erbrente.
Zwei Personen des Alters in und n geben zusammen dasAntrittsgeld « und, so lange sie beisammen leben,den jährlichen Beitrag ss. Dafür soll die Casse bei dem Todeder einen dieser beiden Personen, gleichviel welcher,' der an-dern bis an ihren Tod jährlich die Rente entrichten.
Die Einnahme der Casse von diesem Paare ist, wie §. 25,