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Die Tafel XVI enthalt diese Beiträge, wie sie von derUnion Soviel^ in London für ^ IOO gefordert werden, sowie auch die nach der Baumann-Süßmilch'schen Tafel berech-neten Beiträge.
s üx. II. Haben keine Beiträge, sondern nur Antrittsgel-der statt, und werden keine weitere Bedingungen aufgestellt, sogibt die Gleichung ((ü)
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17.36tt —26.51K ^ 55.25A — 6.^2
Gegenseitige Erbactie.
§. 27. In der vorhergehenden Aufgabe (§. 25) sichertedas in jährige Mitglied durch seine Zahlungen einer bestimm-ten n jährigen Person die bei dem Tode des Mitgliedes zu zah-lende Erbactie / zu. Wenn daher diese n jährige Person nochvor dem Mitgliede stirbt, so hört der Vertrag, so wie dieZah-lung des Mitgliedes, auf und die Cafse hat nichts zu entrichten.
Wenn aber zwei Personen, deren die eine in und die an-dere n Jahre alt ist, auf die Bedingung in die Gesellschaft tre-ten, daß sie der Casse das Antrittsgeld « und, so lange beidePersonen zusammen leben, den jährlichen Beitrag j3 geben,und dafür verlangen, daß die Casse, bei dem Tode der einendieser zwei Personen (gleichviel welcher von beiden), der ande-ren die Summe P als Capital entrichte, so wird die Auflösungdieser Aufgabe durch folgende Betrachtungen erhalten werden.
Die Einnahmen, welche die Casse von diesem Paare er-hält, verhalten sich ganz, wie in den vorhergehenden Problem(§. 25). Man hat daher für den auf die Zeit des Eintrittesdieses Paares reducirten Werth aller Einnahmen der Casse
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