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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
Seite
107
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Dafür soll die Lasse bei dem Tode dieses Mitgliedes an eine vonihm bestimmte, jetzt »jährige Person, die Summe -X als Capitalentrichten, vorausgesetzt, daß das Mitglied nicht schon vor dembten Jahre nach seinem Eintritte sterbe, in welchem Falle näm-lich der Vertrag erlöschen und die Lasse nichts zu entrichtenhaben soll.

Die Auflösung dieser Aufgabe ist in der folgenden Glei-chung enthalten.

Werden die jährlichen Beiträge bis an den Tod des Mit-gliedes m entrichtet, so fällt das letzte Glied des Factors vonjZ weg, und werden keine Probejahre eingeführt, sondern erfol-gen die Zahlungen der Lasse ohne Ausnahme bei dem Todedes Mitgliedes, so ist in dem letzten Theile dieses Ausdruckesdie Größe k> gleich Null und daher dieses letzte Glied, wie inder Gleichung (6), gleich

Lx. I. Wenn kein Antrittsgeld und keine Probejahre statthaben, und die jährlichen Beiträge bis an den Tod des Mit-gliedes in gehen, so hat man für nachträgliche Zahlungen die-ser Beiträge, nach der Gleichung (0),

m — 20 und n ^ 30 gibt nach Taf. VIII für r 1.04

auch, wenn wieder -x ^ 100 ist, jZ — 1.37.

Eben so gibt m ^ 30 und n — 20 . . j3 — 2.25

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Am -- 481, Am-i ^ 495, I" --- 12.67 , I

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m — 60 . . n — 20 . . sZ — 7-22m — 20 . . n — 60 . . — I.IO