Mitglieder-, die über (d-j-e) Jahre in der Gesellschaft leben,nicht ausgeschlossen sind, so ist o. Man hat daher
Für diesen jährlichen, bis an den Tod des Mitgliedes zu ent-richteten Beitrag st erhalten die Erben des Mitgliedes, bei demTode desselben, die Summe
I4x. m^20, r—1.04, 100 gibt —3Y86.56,
L.^1 —3762.49, also st ^1.78.
Eben so gibt m —40 . . . st —3.22
Die Tafel XIII gibt die Werthe von st in den oben er-wähnten Gesellschaften.
3. Totale -Erbactien ohne jährliche Beiträge,
ohne Probejahre und ohne Ausschluß der älteren Mitglieder.
Hier ist st^-d-0 und — 0; also hat man für das
zu entrichtende Antrittsgeld
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L-. --
l- 11NI
Lx. m —20 gibt für 1.04 und 'X—'100 das Antritts-geld « —3l.l.
Eben so gibt m —40 . . . «-^45.5
Die Tafel XIV gibt die Werthe von L für die oben er-wähnten Gesellschaften.
4. Totale Erbactie ohne Antrittsgelo, bloß durcha jährige Beiträge,
ohne Probejahre und ohne Ausschluß der älteren Mitglieder.Hier ist b^-o und Lm-i-b-l-c-0 und daher
Für diesen, die ersten -> Jahre zu entrichtenden Betrag A, zahltdie Caffe bei dem Tode des Mitgliedes die Summe
m — 60 st — 6.90 u. s. f.
ui —60 . . . K — 64.5
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