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oder ein 20jähriges Mitglied zahlt durch die sieben ersten Jahrejährlich einen Gulden, und erhält dafür, wenn es vor deinsiebenten Jahre stirbt, bei seinem Tode 100 Gulden. Wenn eraber das siebente Jahr überlebt, so hat die Casse nichts zu ent-richten, so, daß also durch diesen Vertrag das Mitglied sich nurfür die sieben nächsten Jahre versichern will.
Eben so findet man für m — fiO . . . sZ —i.y/s undfür m —60 . . . 2-5.16.
Die Tafel XI gibt diese Werthe von sZ, die in mehrerender vorzüglichsten Versicherungsanstalten Englands für eineActie 'X—100 gefordert werden. Die letzten beiden Columnensind nach den gegenwärtigen Formeln mit derMortalitätstafclvon Baumann-Süßmilch berechnet worden.
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So gibt m — 20 ... .
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und eben so wird IN —40 geben sZ— 1.80 undin —60 . . . sZ —ä.12.
Die Tafel XII gibt auch diese Werthe, wie sie in den soeben erwähnten Gesellschaften Englands gefordert werden. —Obschon der Zinsfuß und die Sterblichkeitstafeln, nach welchendiese Gesellschaften eingerichtet sind, nicht bei allen genau be-kannt sind, so wird es doch interessant seyn, ihre Leistungenmit den Resultaten der vorhergehenden Berechnungen in denbeiden letzten Columnen vergleichen und die Verhältnisse ihrerForderungen in diesen Tafeln gleichsam mit Einem Blicke über-sehen zu können.
2. Totale Erbactie mit lebenslänglichen Beiträgen,
ohne Antrittsgeld und ohne Probejahre und ohne Ausschluß deralteren Mitglieder.
' Hier ist « — 1 > —0. Da die jährlichen Beiträge bis an denTod des Mitgliedes währen, so ist —0, und da auch die