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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
Seite
97
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Y7

15,u. s. f. gleich Null. Werden also z. 85. die jährlichenBeitrage von jedem Mitgliede bis an das Ende seines Lebensbezahlt, so ist a unbestimmt und daher°. Werden auchdie altern Mitglieder, die erst nach (d ch o) Jahren sterben, nichtausgeschlossen, sondern wird bei dem Tode aller Mirglieder,welche die l> Probejahre überlebt haben, die Summe ausge-zahlt, so ist L,nz.b-i-->. o. Werden endlich die jährlichen Bei-träge nicht, wie die letzte Gleichung voraussetzt, am Anfange,sondern erst am Ende jedes JahreS entrichtet, so ist das zweite

Glied dieser Gleichung

v

§. 23. Wir wollen nun wieder, der größeren Deutlichkeitwegen, einige besondere Fälle dieser Aufgabe einzeln anführen.

Partielle Erbactie nach » Jahren zahlbar,

ohne Probejahre und ohne Antrittsgeld.

Hier ist also al>o und ne, wenn die Mitgliederdie Beiträge durch a Jahre zahlen und dafür dieErbversicherung<X für den Fall fordern, daß sie noch vor diesen s Jahren ster-ben, so, daß die das ate Jahr Ueberlebenden keine Ansprüchean die Caffe haben, so ist

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^ r * ^k». -

Für den speciellen Fall o e I ist Lm Lm-p,undbimg-r t5ing-2 ^ ) also

5

0 .

d. h. wer die Summe Z in die Casse erlegt, erhält dafür, wenner noch vor dem Ende des ersten Jahres stirbt, die Summe °Xfür seine Erben.

L.v. Sei hier und im folgenden r i.O/j oder 0.y6l5Lund X 100.

Für so7 und m20 gibt die Tafel VI

klm ^Zg86.58; Lm->-i3762.z.g 2628.Z0 ; 2 470-18

,328.28 1292.34